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Verkehr : Bessere Kontrollen

Änderungen bei der Berufskraftfahrer-Ausbildung

27.06.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
2 Min

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (18/8183) finden weitgehend die Zustimmung der Sachverständigen. Sie sehen aber noch Änderungsbedarf. Dies wurde vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich.

Mit dem Gesetz sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu begegnen. Zudem sollen die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert werden. Außerdem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Schließlich soll im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden.

Karlheinz Schmidt vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hielt den Entwurf für praxistauglich, aber verbesserungswürdig. Er begrüßte, dass die Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten und der Ausbilder im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung festgeschrieben werden sollen. Er schlug vor, dass die Anerkennung und Überwachung von einer landesweit zuständigen Stelle erfolgen solle. Weiter sollte eine bundesweite, öffentliche Datenbank aufgebaut werden, in der alle zugelassenen Ausbildungsstätten und Ausbilder aufgelistet sind. Nur so entstehe Gewissheit darüber, ob eine erteilte Zulassung durch die Landesbehörden nicht widerrufen worden sei. Gleichzeitig entstehe Markttransparenz zu allen zugelassenen Ausbildungsstätten und Ausbildern, was die Auswahl einer geeigneten Ausbildungsstätte erleichtere.

Wolfgang Baumeister, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), setzte sich dafür ein, dass bei der geplanten Erweiterung der Bußgeldtatbestände geprüft werden sollte, ob die Zuständigkeit für die Bußgelder nicht zentral oder zumindest zentral in den einzelnen Bundesländern geregelt werden sollte. Dies sei schon in Bayern, Hamburg und Sachsen-Anhalt der Fall. Außerdem solle geprüft werden, ob eine bundeseinheitliche "Bußgeld-Regelstelle" hilfreich sei, da die Bußgelder auf 20.000 Euro erhöht werden sollen und daher die Kontrollbehörden einen großen Ermessensspielraum hätten.

Auch Jörn-Michael Satz, Moving International Road Safety Association, forderte ein Zentralregister, um Teilnehmer und Ausbildungsstätten abgleichen zu können. Damit könne der Missbrauch im Bereich des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrechts bekämpft werden. Zudem forderte er eine bundesweite Einheitlichkeit der Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsstätten sowie die Gewährung einheitlicher Überwachungskriterien. Frank Faßbender (Bundesamt für Güterverkehr) betonte, dass ein Zentralregister zeitnah nicht umsetzbar sei.