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Vor 45 Jahren... : Geld fürs Studium

15.08.2016
2023-08-30T12:30:05.7200Z
1 Min

26.8.1971: Bundestag beschließt BAföG Wer studieren will, soll auch die Möglichkeit dazu bekommen - unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das war die Idee hinter dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Am 26. August 1971 verabschiedete der Bundestag das Gesetz, das die Hochschulen für alle gesellschaftlichen Schichten öffnen sollte. Denn das war nicht immer so, obwohl auch schon davor eine Ausbildungsförderung für Studierende existierte. Doch die 1957 eingeführte Förderung nach dem "Honnefer Modell" wurde nur an Studenten mit besonders guten Leistungen vergeben. Wohl auch unter dem Eindruck der Studentenproteste und einer von Experten prophezeiten "Bildungskatastrophe" für die Bundesrepublik hatte Kanzler Willy Brandt (SPD) bereits bei seinem Amtsantritt 1969 Änderungen angedeutet: In seiner Regierungserklärung hatte er die Bildungspolitik an die "Spitze der Reformen" gestellt. Doch ging es der rot-gelben Regierung dabei nicht nur um soziale Gerechtigkeit: Die Wirtschaft verlangte nach mehr gut ausgebildetem Nachwuchs. Und das ließ sich die Regierung einiges kosten. So war das BAföG anfangs ein Vollzuschuss - die Studenten mussten also nach ihrem Abschluss nichts zurückzahlen.

Doch schon 1974 wurde ein Teil der Finanzierung nur noch als Darlehen gewährt. Seitdem erlebte das BAföG zahlreiche Novellen. Zankapfel dabei war immer die Frage nach einer Erhöhung. Nach mehreren Jahren steigt das BAföG zum Wintersemester 2016 wieder. Der Regelbedarf erhöht sich dann von 597 auf 649 Euro. Benjamin Stahl