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VERFAHREN UND KRITERIEN : Beschlüsse der Kommission

In allen Wirtsgesteinen soll gesucht werden

15.08.2016
2023-08-30T12:30:05.7200Z
2 Min

Knapp über zwei Jahre habe die 32 Mitglieder der Endlager-Kommission und die beiden Vorsitzenden des Gremiums, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, diskutiert und formuliert. Seit Anfang Juli stehen die Ergebnisse fest (18/9100). Die Empfehlungen im Überblick:

Lagerung Die Kommission schlägt vor, den hoch radioaktiven Abfall in einem Endlagerbergwerk in tiefen geologischen Formationen zu lagern. Grundsätzlich sollen dafür alle Wirtsgesteine - Salz, Ton und Kristallin (insbesondere Granit) - in Frage kommen. Möglichst lange sollen dabei Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur offengehalten werden, etwa indem die Rückholbarkeit beziehungsweise Bergbarkeit der Abfälle sichergestellt wird.

Verfahren Die Suche nach einem Endlager ist als ein vergleichendes Verfahren angelegt. Gesucht wird der Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" für einen Zeitraum von einer Millionen Jahre. Das Such-Verfahren erstreckt sich dabei über drei Phasen, in denen die Zahl der möglichen Regionen Schritt für Schritt eingegrenzt wird.

Kriterien Auswahl und Vergleich möglicher Standorte sollen auf Grundlage wissenschaftlich basierter Kriterien erfolgen. Eine erste Auswahl soll anhand von Mindest- und Ausschlusskriterien vollzogen werden. Ausgeschlossen werden sollen etwa Erdbebengebiete. Mindestkriterien betreffen beispielsweise die Mächtigkeit des sogenannten einschlusswirksamen Gebirgsbereiches. Auch Abwägungskriterien, etwa der Schutz durch ein Deckgebirge, spielen im Verfahren eine Rolle. Ausführungen macht die Kommission auch zu Sicherheitsanforderungen und Behältern.

Behördenstruktur Die Zuständigkeiten in Sachen Endlagerung werden neu geregelt, viele Vorschläge der Kommission sind bereits in der Umsetzung. Aufsichtsbehörde für die Endlagerung wird das neu gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BFE). Das BFE ist auch Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung. Vorhabenträger für Suche, Einrichtung und Betrieb von Endlagern wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung. In ihr sollen die bisherigen Betreiberaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie der DBE mbH und der Asse-GmbH zusammengeführt werden.

Zeitbedarf Völlig unklar ist, wie lange die Standortsuche nach diesem Verfahren dauern wird. Der bisher avisierte Zeitraum - Standortbeschluss 2031, Beginn der Einlagerung um 2050 herum - wird im Bericht als "unrealistisch" bezeichnet. Die Kommission stellt keinen eigenen Zeitplan auf. Vielmehr wird in dem Bericht etwa mit Blick auf die Situation an den Zwischenlagern zur Eile gemahnt. Mögliche Maßnahmen zur Beschleunigung sollen nach Willen der Kommission aber nicht zulasten von Beteiligung (siehe Text oben) oder Sicherheit gehen.