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Vor 30 Jahren... : Embargo gegen Apartheid

12.09.2016
2023-08-30T12:30:06.7200Z
1 Min

16.9.1986: Streit um Wirksamkeit Wirtschaftssanktionen sind ein beliebtes Mittel, um Druck auf Regime auszuüben, deren Politik das Völkerrecht verletzt, den Frieden bedroht oder Menschenrechte mit Füßen tritt. Dennoch gibt es immer wieder Streit über die Wirksamkeit von Sanktionen. Das ist heute bei den Maßnahmen gegen Russland wegen der Krim-Krise so. Und so war es schon 1986, als sich die EG-Außenminister am 16. September auf Wirtschaftssanktionen gegen das Apartheid-Regime in Südafrika verständigten: Im Bundeskabinett stießen die Beschlüsse nicht auf ungeteilte Zustimmung.

In Brüssel einigten sich die Außenminister auf Einfuhrverbote für Eisen, Stahl und Goldmünzen. Neuinvestitionen in dem Land wurden untersagt. Noch am selben Abend bezweifelte Kanzler Helmut Kohl (CDU) die Wirksamkeit der Beschlüsse. Die Bundesregierung habe den Maßnahmen lediglich zugestimmt, weil die Bundesrepublik Teil der Gemeinschaft sei, was eine "Pflicht zum Miteinander" bedinge, erklärte er. Das Embargo auf Kohle auszuweiten - wie von einigen gefordert - erteilte er eine Absage. Zehntausende Arbeitsplätze von schwarzen Südafrikanern würden so gefährdet. Am 17. September billigte das Kabinett zwar die Sanktionen. Allerdings nicht einstimmig. Und Wirtschaftsminister Martin Bangemann (FDP) ließ wissen: "Wirtschaftliche Sanktionen sind Unsinn." Die Opposition befürwortete Sanktionen dagegen - und wollten sie sogar verschärfen. Doch entsprechende Anträge von SPD und Grünen fielen eine Woche später im Bundestag durch. Benjamin Stahl