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Bundespräsident : Künstlerhilfe stabil

Zusatzausgaben für Personal

12.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
1 Min

Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt sollen 2017 über 36,09 Millionen Euro (2016: 34,32 Millionen Euro) verfügen können. Dabei sollen die Personalausgaben von 19,5 Millionen Euro in diesem Jahr auf 20,67 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen.

Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen ebenfalls von 9,49 Millionen auf 10,28 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sind nach 1,28 Millionen Euro in diesem Jahr für kommendes Jahr eine Millionen Euro eingeplant. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 4,14 Millionen Euro (4,04 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Ausgaben des Bundespräsidenten sollen 4,94 Millionen Euro (4,73 Millionen Euro) betragen. Dabei sind für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) wie bisher 3,65 Millionen Euro vorgesehen. 2,3 Millionen Euro davon sind gleichbleibend für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert.

1,35 Millionen Euro sind wie in diesem Jahr vorgesehen für die Gewährung von Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare, Übernahme von Patenschaften und die Ausgaben aus besonderer Veranlassung. So übernimmt der Bundespräsident traditionell die Patenschaft für das siebte Kind einer Familie.

Die Bezüge des Bundespräsidenten sollen unverändert 227.000 Euro betragen. Das sind 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin.

Für das Bundespräsidialamt sind für 2016 insgesamt 21,06 Millionen Euro (19,9 Millionen Euro) vorgesehen. Davon geht der größte Teil mit 12,81 Millionen Euro (12,24 Millionen Euro) an das Personal.

Das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) soll im kommenden Jahr über 2,09 Millionen Euro verfügen können. Das sind 162.000 Euro mehr als 2016. Die Personalausgaben betragen hier 1,31 Millionen Euro (1,29 Millionen Euro).