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gesundheit iV : Cannabis ja, aber ...

Umstrittene Wirkung von Cannabisblüten

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
2 Min

Gesundheitsexperten begrüßen die geplante Verordnungs- und Erstattungsmöglichkeit für cannabishaltige Arzneimittel, sehen in dem von der Bundesregierung vorgesehenen Verfahren aber Mängel. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (18/8965) vergangene Woche im Bundestag wiesen Mediziner den geplanten Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen strikt zurück. Sehr kritisch gesehen wird auch die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten, weil es für deren therapeutischen Nutzen keine hinreichenden Belege gebe. Von vielen Experten abgelehnt wird überdies die verpflichtende Datenerhebung für die Begleitforschung, die an die Kostenerstattung gekoppelt werden soll sowie die Vorgabe, wonach Patienten vor der Cannabisabgabe "austherapiert" sein müssen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Cannabisarzneimitteln und Rezepturen versorgt werden können. Dazu sind Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nötig. Patienten sollen auch getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität erhalten können.

Nach Angaben der Deutschen Schmerzgesellschaft ist die Datenbasis für die Wirksamkeit von Medizinalhanf im Vergleich zu etablierten Medikamenten dürftig. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Medizinalhanf wirksamer oder nebenwirkungsärmer sei als die definierten chemischen Substanzen. Auch sei eine genaue Dosierung nicht möglich. Jedoch sollten die verfügbaren Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.

Auch der GKV-Spitzenverband hält die vorliegenden Belege für die Wirksamkeit von Cannabisblüten für unbefriedigend. Eine Versorgung der Patienten mit Cannabis zulasten der GKV stehe somit im Widerspruch zu den geltenden Normen und sei weder mit dem Solidarprinzip noch dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar. Hinzu kämen die hohen Kosten. Auf die Sortenvielfalt bei Cannabis machte der Deutsche Hanfverband (DHV) aufmerksam. Berichte von Patienten zeigten, dass die verschiedenen Sorten und Züchtungen unterschiedliche medizinische Wirkungen und Nebenwirkungen hätten. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor Fehldosierungen und verlangte präzisere Vorgaben, welche Art von Cannabis verordnet werden soll.