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INKLUSIVE GESELLSCHAFT : Wo ist das Ziel?

Der Abbau von Barrieren hat begonnen. Vielen Menschen geht das nicht schnell genug

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
5 Min

Laura Gehlhaar, eine junge Autorin aus Berlin, hat die skurrilsten Reaktionen in einem "Rollstuhlfahrer-Bullshit-Bingo" auf ihrem Internet-Blog zusammengestellt: "Kann man da noch was machen?"/ "Essen dürfen Sie aber alles?"/ "Du Arme, so hübsch und dann im Rollstuhl."/ "Toll, wie Du Dein Schicksal meisterst." Das ist nur eine kleine Auswahl der Reaktionen fremder Menschen auf die Tatsache, dass sie im Rollstuhl sitzt. Gehlhaar hat nun ein Buch über dieses Alltagsleben als Rollstuhlfahrerin in der Großstadt geschrieben, das nicht nur zeigt, welche Hürden sie täglich überwinden muss. Sondern auch, welche Hürden die Menschen ohne körperliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen immer noch im Umgang mit behinderten Menschen überwinden müssen.

Dabei wünschen sich fast alle Deutschen laut Umfragen ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Auch die inklusive Schule, der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht-behinderter Kinder, wird von einer deutlichen Mehrheit unterstützt. Aber wenn es dann konkret um die Schule der eigenen Kinder geht, schleicht sich bei vielen Eltern doch Skepsis gegenüber dem inklusiven Unterricht ein. Das nur mit Vorurteilen zu erklären, würde zu kurz greifen. Oft fehlen schlicht auch Wissen und Erfahrung. Untersuchungen zeigen, dass nämlich mehr als die Hälfte der Deutschen nie oder selten Kontakt mit Behinderten hat. Und bei einer Befragung von Unternehmen für das "Inklusionsbarometer 2015" durch die "Aktion Mensch" gab ein Viertel der Unternehmen an, die Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Firmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, gar nicht zu kennen. Zwar waren 2015 knapp über eine Millionen Menschen mit Behinderung erwerbstätig - so viele wie nie zuvor. Gleichzeitig gaben 27 Prozent der Unternehmen an, überhaupt nicht barrierefrei zu sein, ein Anstieg von drei Prozent gegenüber 2014.

Welcher Begriff ist »richtig«? Die Unsicherheit fängt schon mit den Begriffen an: "Viele sind verwirrt und fragen: "Ist 'beeinträchtigt' jetzt das neue 'behindert?", schreiben die Macher von leidmedien.de, einer Webseite mit Tipps zur Berichterstattung über Menschen mit Behinderungen. Die Antwort lautet "Jein", denn Interessenverbände behinderter Menschen und auch die Politik unterscheiden zwischen "Beeinträchtigung" und "Behinderung": Die Beeinträchtigung ist die körperliche Seite der Behinderung, die fehlenden Sehkraft oder die chronische Krankheit. Bei "Behinderung" kommt eine soziale Dimension dazu - Barrieren behindern und schließen aus und machen so die Beeinträchtigung oft erst zu einem Problem.

Diesem Leitgedanken fühlt sich nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Auch der letzte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen bezieht sich auf diesen Ansatz.

Die UN-Konvention hat Deutschland im Jahr 2008 ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich darin, die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Behinderten in allen Lebensbereichen herzustellen - als Teil eines universellen Menschenrechts. Es war ein Meilenstein, der einer Entwicklung einen neuen Schub verlieren hat, die schon Jahre zuvor begonnen hatte.

So wurde 1994 im Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Seit 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es regelt den Abbau von baulichen und sprachlichen Barrieren für Bundesbauten- und behörden und wurde vor der Sommerpause vom Bundestag in erweiterter Fassung verabschiedet. 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz. Es soll "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen". Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

Es ist also einiges passiert. Doch die UN-Konvention verlangte mehr von den Staaten, nämlich den Wechsel vom Prinzip der Fürsorge hin zur Teilhabe. Wie sehr es daran trotz vieler Fortschritte dennoch hapert, verdeutlicht nicht zuletzt der Teilhabebericht der Bundesregierung von 2013. Darin kann man zum Beispiel nachlesen, dass nur 22 Prozent der behinderten Kinder eine Regelschule besuchen oder dass nur jede 5. Arztpraxis rollstuhlgerechte Räume hat. Auch die Berliner Autorin Gehlhaar berichtet davon, dass sie in ganz Berlin lange suchen musste, um dann eine gynäkologische Praxis zu finden, die über einen für sie passenden Untersuchungsstuhl verfügte. Der Bericht stellt ebenso fest: Wohnungen, Straßen, öffentliche Plätze, Bildungseinrichtungen sind "vielfach" für Menschen mit Behinderungen nur teilweise oder mit hohem Aufwand nutzbar. Solche Teilhabebeschränkungen können jedoch in die Isolation führen. "Je höher der Grad der Behinderung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen - ob gewollt oder ungewollt - ihre Freizeit allein verbringen", so ein trauriges Fazit des Teilhabeberichts.

Das Recht zu Sparen Die Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz waren entsprechend groß, als Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) den - sehr umfangreichen - Beteiligungsprozess der Interessenverbände daran startete. Kernstück ist die Herausführung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und damit aus deren Fürsorgesystem.

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung, die länger als sechs Monate anhält und die den Menschen wesentlich in seiner Teilhabe einschränkt. Mit ihnen sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt oder zumindest gemildert werden. Dazu gehören unter anderem stationäres oder ambulant unterstütztes Wohnen, Schulbegleitung, Fahrdienste oder Teilhabe am Arbeitsleben. Von den 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung bezogen 2014 laut Statistischem Bundesamt elf Prozent Leistungen der Eingliederungshilfe, das sind rund 860.500 Menschen. Die Mehrheit davon, nämlich 500.000 Menschen, hat eine geistige Behinderung, wozu auch Lernbeeinträchtigungen zählen.

Doch die Beschränkungen des Sozialhilferechts führen bisher dazu, dass eine gut verdienende Akademikerin, die eine persönliche Assistenz benötigt, auf Sozialhilfeniveau leben muss. Denn sie darf nur 2.600 Euro von ihrem Verdienst sparen, der Rest wird mit den Leistungen der Eingliederungshilfe verrechnet. Und da auch das Einkommen der Lebenspartner zur Finanzierung herangezogen wird, ist auch eine gemeinsame Wohnung unter Umständen eine Hürde. Doch damit soll nun Schluss sein.

Für die Kritiker des Gesetzes ist es damit längst nicht getan (mehr zu den Details und der Kritik auf Seite 1 und 2). Sie werfen der Regierung vor, sich zu sehr auf die erwerbstätigen behinderten Menschen konzentriert zu haben und mit ihrem neu definierten Leistungskatalog, Menschen aus der Eingliederungshilfe zu drängen. Die Augen richten sich nun auf Änderungen des Gesetzes durch den Bundestag. Erst der Praxistest wird schließlich zeigen, ob das Gesetz der "Quantensprung" für mehr Teilhabe gewesen ist, als der es heute bezeichnet wird.