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wirtschaft : CETA wird nachgeschärft

Koalitionsfraktionen verlangen Klarstellungen zum Handelsabkommen. Opposition: Das geht gar nicht

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
3 Min

Für die einen ein Alptraum, für die anderen der Weg zu mehr Wohlstand: Dem geplanten Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada soll bald von der deutschen Seite nichts mehr im Wege stehen. Ein paar Einschränkungen gaben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD der Bundesregierung am vergangenen Donnerstag noch mit auf den Weg. Sie verlangten Nachschärfungen, zum Beispiel Definitionen von unbestimmten Rechtsbegriffen im Vertragstext. Die Oppositionsfraktionen bezweifelten, dass das überhaupt möglich sei.

Michael Fuchs (CDU) lobte das CETA-Abkommen und zeigte sich erfreut, dass auch der Koalitionspartner SPD auf seinem Parteikonvent Ja zu CETA gesagt habe. Er sei "absolut davon überzeugt, dass wir das richtige Abkommen gemacht haben", sagte Fuchs und verwies darauf, dass 9,6 Millionen Arbeitsplätze am Export hängen würden. Durch Freihandelsabkommen könne es zu mehr Arbeitsplätzen kommen. Als Beispiel nannte Fuchs das Abkommen mit Südkorea, das zu 55 Prozent mehr deutschen Exporten geführt habe.

Hubertus Heil (SPD) wies darauf hin, dass die Abstimmung keinen Beschluss von CETA bedeute, sondern "wir geben als Bundestag Bedingungen mit auf den Weg". CETA sei ein "ordentliches Abkommen in vielen Bereichen". So gebe es keine privaten anonymen Schiedsgerichte mehr, sondern es werde der Weg zu einem öffentlich-rechtlichen Gerichtshof eröffnet. Durch rechtsverbindliche Klarstellungen könne zum Beispiel erreicht werden, dass im Bereich der Daseinsvorsorge Rekommunalisierungen möglich bleiben würden.

Dagegen äußerte sich die Opposition strikt ablehnend. Klaus Ernst (Linke) spottete, er habe den Eindruck, Sigmar Gabriel (SPD) sei nicht nur Wirtschaftsminister, sondern zugleich "Illusionskünstler". Nur so sei zu erklären, dass nach massiver Kritik auch aus Gabriels eigener Partei ein Beschluss zustande komme, als gebe es die Kritik gar nicht. Gabriel habe die Kritik "weggezaubert" und wolle alle Fragen im weiteren parlamentarischen Verfahren auf europäischer Ebene klären, ohne dass es zu einer Veränderung im Vertrag kommen solle. Als ein Beispiel griff Ernst die Daseinsvorsorge auf, die im Vertrag nicht eindeutig geregelt sei. Sonst hätte die Koalition diesen Punkt nicht als Klarstellungsbedarf in ihrem Antrag aufgeführt. "So ein Vertrag muss abgelehnt und darf nicht nach Europa verschoben werden", forderte Ernst.

Nichts zu ändern Katharina Dröge (Grüne) sagte, Union und SPD hätten klar gemacht, dass sie ohne Wenn und Aber Ja sagen würden zu einem "schlechten Abkommen". Wenn der Eindruck erweckt werde, dass das Europaparlament noch etwas an CETA ändern könne, nachdem die Bundesregierung sich auf Zustimmung festgelegt habe, "ist das schlichtweg Unfug". Gabriel wolle auch gar keine Änderungen mehr, sondern Protokollerklärungen. Das seien nur Interpretationen dessen, was im Vertrag schon drinstehe. So könnten die Passagen zur Daseinsvorsorge, zu Schiedsgerichten und zum Vorsorgeprinzip nicht mehr verändert werden.

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Antrag (18/9665) der Linksfraktion ab, die einen Stopp von CETA verlangt hatte. Die Linksfraktion kritisiert beispielsweise die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie "gerechte und billige Behandlung" oder "indirekte Enteignung". Gegen den Antrag stimmten 516 Abgeordneten, 60 waren dafür, und 14 enthielten sich. Außerdem wurden weitere Anträge der Fraktion zu CETA mit Koalitionsmehrheit abgelehnt (18/8391, 18/9697, 18/9030, 18/9703).

Auch in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Antrag der Bündnisgrünen (18/9621), der ebenfalls das Ziel hat, CETA noch zu stoppen. Gegen diesen Antrag stimmten 459 Abgeordneten, 120 waren dafür und acht enthielten sich. Ein weiterer Antrag der Grünen (18/6201, 18/9701) wurde ebenfalls abgelehnt.

Angenommen wurde dagegen in namentlicher Abstimmung mit 449 gegen 126 Stimmen bei 13 Enthaltungen ein Koalitionsantrag (18/9663), in dem rechtsverbindliche Erklärungen zur Ergänzung von CETA gefordert werden. Bei den Schiedsgerichtsvereinbarungen gebe es noch "unbestimmte Rechtsbegriffe" zu klären. Zur Daseinsvorsorge heißt es: "Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Sachen Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf", verlangen die Koalitionsfraktionen. Auch hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssten gewährleistet bleiben: "Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden."

V orläufige Anwendung Außerdem warnen die Fraktionen davor, CETA auch in den Bereichen vorläufig anzuwenden, die in nationale Zuständigkeit fallen. Zur vorläufigen Anwendung der in EU-Zuständigkeit liegenden Teile von CETA heißt es, diese dürften erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft gesetzt werden.