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meister-BAföG : Suche nach mehr Durchlässigkeit

Bachelor-Absolventen sollen künftig Anspruch auf Förderung haben

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
2 Min

Freibeträge und Zuschüsse sollen erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Bei der beruflichen Aufstiegsförderung plant die Bundesregierung Änderungen. Und das, obwohl das Meister-BAföG aus ihrer Sicht schon jetzt ein Erfolgsmodell ist. Seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) im Jahr 1996 konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte mit einer Förderleistung von insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht werden. So geht es aus dem vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung (18/7055) hervor, über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung beriet.

Erhöhte Zuschüsse Mit der Novellierung sollen nun künftig auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur Förderung nach dem AFBG bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. Laut Entwurf soll der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro erhöht werden. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten soll von 10.226 Euro auf 15.000 Euro steigen. Der Zuschussanteil zum Unterhalt soll von 44 auf 47 Prozent erhöht werden.

Während sich die Koalition ob der geplanten Veränderungen begeistert zeigte und der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Michael Kretschmer (CDU) von einem wichtigen Beitrag zur Stärkung des dualen Systems in der beruflichen Ausbildung sowie für die Gleichstellung der beruflichen und der akademischen Bildung sprach, murrt die Opposition. Der Gesetzentwurf orientiere sich nicht hinreichend an den tatsächlichen Lebensbedingungen, bemängelte Rosemarie Hein (Die Linke). Nach Meinung von Beate Walter-Rosenheimer (Grüne) ändert die Novellierung nichts daran, dass Fortbildung in Deutschland noch immer vom sozialen Status abhängig sei.

Nachbesserungsbedarf erkannte aber auch Hubertus Heil (SPD). Aus dem "guten Entwurf" gelte es nun im Laufe des parlamentarischen Verfahrens "ein noch besseres Gesetz" zu machen, sagte er. Als ersten Schritt dahin kündigte er an, den Zuschussanteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Was für die akademische Ausbildung gelte, müsse auch für die berufliche Fortbildung gelten, lautete die Argumentation des SPD-Fraktionsvizes. "In unserem Land ist der Meister genauso wichtig wie der Master", sagte er.

Auch Kretschmer will, "dass akademische Bildung und berufliche Bildung als gleichwertig anerkannt werden, weil beide Teile die Stärke Deutschlands ausmachen". Die Novelle leiste einen Beitrag zu einer stärkeren Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung "in beide Richtungen", sagte er.

Widerspruch kam von Rosemarie Hein. Zwar würden Fortbildungsmaßnahmen für Bachelor-Absolventen gefördert. Ausgeschlossen sei aber, dass ein Meister oder Techniker ein Bachelor-Studium gefördert bekommt. "Das ist keine Durchlässigkeit", befand die Linken-Abgeordnete.

Beate Walter-Rosenheimer urteilte, es können eben nicht von einer "Chance für alle, die hoch hinaus wollen", wie die Regierung das Meister-BAföG anpreise, die Rede sein. Eine russische Erzieherin, die sich weiterbilden möchte, profitiere ebenso wenig von der Neuregelung wie der syrische Asylbewerber, der sich zum Bäcker ausbilden lassen will.