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RECHT : EU-Regeln für Verwertung

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
1 Min

Der Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften soll in der EU harmonisiert werden. Wenn ein Radiosender ein Musikstück spielt, rechnet er nicht direkt mit dem Komponisten ab, sondern zahlt eine Gebühr an die GEMA, die wiederum den Urheber vergütet. Solche Gesellschaften zur kollektiven Verwertung von Urheberrechten gibt es auch für Journalisten, Schriftsteller und andere Kreative. Allerdings ist der Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften in den einzelnen EU-Ländern derzeit recht unterschiedlich, und das ist vor allem angesichts der grenzüberschreitenden digitalen Medien misslich. Eine EU-Richtlinie soll deshalb zu einer Harmonisierung führen. Der Bundestag beriet am vergangenen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7223), mit dem die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Durch die Neuregelung soll sich nichts Wesentliches an der Rolle von Verwertungsgesellschaften als Mittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern ändern. Allerdings verspricht sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) von dem neuen Gesetz eine stärkere Mitbestimmung der Mitglieder von Verwertungsgesellschaften.

Aus der Opposition gab es aber auch Kritik. So bemängelte Harald Petzold (Linke), dass bei Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften weiterhin vor allem Großverdiener profitieren würden. Renate Künast (Grüne) kritisierte, dass alternativen, beispielsweise genossenschaftlichen Verwertungsgesellschaften nicht genug Spielraum eingeräumt werde.