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GeheimDIENSTE : Vertrauen durch Kontrolle

Das Parlamentarische Kontrollgremium erhält neue Instrumente. Damit soll es seine Aufsichtsfunktion künftig besser wahrnehmen können

24.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
3 Min

Dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages ein besonderes ist, machte sein Vorsitzender Clemens Binninger (CDU) am Freitag gleich zu Beginn der Plenardebatte über eine Stärkung des Gremiums deutlich: Es sei "eines der wenigen Gremien und Ausschüsse, die ausdrücklich in unserer Verfassung genannt sind", und seine Mitglieder würden nicht etwa von ihren Fraktionen entsandt, sondern vom Parlament in geheimer Wahl mit Kanzlermehrheit gewählt. Gewählt in ein Gremium, das "die Kontrolle der Nachrichtendienste ausübt an Stelle des Parlaments". Ein Gremium, das lange Zeit "nur im Geheimen getagt hat, vielleicht sogar etwas über Gebühr". Es dürfe die Nachrichtendienste aufsuchen, Mitarbeiter befragen, sich Akten herausgeben lassen und von der Regierung Informationen verlangen. Indes: Die neun PKGr-Mitglieder, beschrieb Binninger das Problem, "hatten die Instrumente, aber wir hatten eigentlich nicht das Personal und schon gar nicht die Zeit, sie entsprechend anzuwenden". Das soll sich nun ändern.

Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur "weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" (18/9040) in modifizierter Fassung (18/10069). Damit soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des PKGr "intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können". Auch soll seine Tätigkeit stärker verknüpft werden mit der des für die Wirtschaftspläne der Dienste zuständigen "Vertrauensgremiums" des Bundestages und seiner G10-Kommission, die über Beschränkungsmaßnahmen der Geheimdienste beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis entscheidet.

Zu diesem Zweck ist vorgesehen, das Amt eines hauptamtlichen "Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums" inklusive eines entsprechenden Mitarbeiterstabs zu schaffen. Dieser Bevollmächtigte soll das PKGr bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen. Ferner wird das Kontrollgremium jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes veranstalten. Zudem sollen unter anderem die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung konkretisiert und der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert werden.

Mehr Personal Binninger betonte die Notwendigkeit leistungsstarker Nachrichtendienste, die auch durch das Parlament konsequent kontrolliert werden. Daher behebe man nun eine Reihe von Mängeln. Dazu gehöre mehr Personal. Auch werde die öffentliche Anhörung mit den Präsidenten der Dienste zur Akzeptanz von deren Arbeit wie der des PKGr beitragen. Ferner würden Whistleblower geschützt. Die Namen derer, die dem Gremium Missstände mitteilen, würden "nicht an die Exekutive gegeben, solange es nicht für die Aufklärung" erforderlich sei.

Für Die Linke kritisierte ihr Abgeordneter André Hahn, in dem Gesetzentwurf fehlten wichtige Punkte wie vollständige Tonbandmitschnitte von PKGr-Sitzungen sowie eine Stärkung der Minderheitenrechte in dem Gremium. Auch fehle die Möglichkeit, dass PKGr-Mitglieder über wichtige Themen zumindest ihre Fraktionsvorsitzende informieren können. Zudem sei der vorgesehene Whistleblower-Schutz nicht wirksam, wenn deren Namen im Zweifel auf Verlangen der Bundesregierung dann doch bekannt gegeben werden sollen. "Völlig in die falsche Richtung" gehe die Schaffung der Stelle des Ständigen Bevollmächtigen. Hier bestehe die "ernste Gefahr, dass besonders sensible Vorgänge oder Akten künftig allein dem Bevollmächtigten vorgelegt werden und nicht mehr den gewählten Abgeordneten". Damit werde die parlamentarische Kontrolle letztlich ausgehebelt. Auch werde die Opposition auf den Mitarbeiterstab des Bevollmächtigten keinerlei Einfluss haben.

»Opposition beteiligt« SPD-Fraktionsvize Eva Högl entgegnete, dass der Ständige Bevollmächtigte auf Vorschlag des PKGr ernannt werde und somit auch die Opposition an dieser Entscheidung beteiligt sei. Ebenso arbeite sein künftiger Stab auch für die Oppositionsabgeordneten. Högl betonte zugleich, dass über eine wirksame Kontrolle verlorenes Vertrauen in die Dienste wiederhergestellt werden solle. Die Kontrolle im PKGr sei bisher unzureichend gewesen, "weil wir nicht ausreichend Möglichkeiten hatten, sie gut auszuüben". Dabei sei Kontrolle kein Angriff auf die Nachrichtendienste, sondern stärke sie. "Kontrolle schafft Vertrauen", unterstrich Högl.

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) monierte, statt die Arbeit des PKGr wirkungsvoller zu gestalten, schaffe die Koalition zusätzliche Kontrollinstitutionen neben den schon vorhandenen. Dadurch werde die Kontrolle "noch mehr zersplittert". Notwendig sei, in das Gesetz zu schreiben, dass "die Bundesregierung und die Dienste wahrheitsgemäß berichten müssen" und Verstöße dagegen Sanktionen zur Folge hätten. Dazu gehöre etwa die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen oder die Möglichkeit, dass die Abgeordnete "mit solchen Skandalen an die Öffentlichkeit gehen" können.