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FLÜCHTLINGE : Opposition scheitert mit Anträgen

24.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
1 Min

Die Opposition ist mit zwei Anträgen für eine verbesserte Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen gescheitert. Union und SPD lehnten in der vergangenen Woche die Anträge der Fraktionen Die Linke (18/7413) und Bündnis 90/Die Grünen (18/6067) ab.

Asylbewerber erhalten in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland nur eine eingeschränkte Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), konkret bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese Beschränkung verletze das Menschenrecht auf Gesundheit, argumentierte Die Linke und forderte, alle Asylleistungsberechtigten in die Versicherungspflicht einzubeziehen und Gesundheitskarten an alle Asylbewerber auszugeben. Die Leistungseinschränkungen sollten gestrichen werden. Die Grünen zielten mit ihrem Antrag auf eine bessere psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung der Flüchtlinge. Rund 40 Prozent aller Flüchtlinge seien traumatisiert, darunter viele Frauen und Kinder. Die dringend benötigte Behandlung erhielten psychisch kranke Flüchtlinge nur im Einzelfall. Auch die Grünen verlangten, allen Berechtigten nach dem AsylbLG die kompletten Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewähren und ihnen hierzu eine Gesundheitskarte auszuhändigen.

Gesundheitsexperten hatten in einer Anhörung im Juni einen unbürokratischen und bundesweit einheitlichen Zugang zu medizinischen Leistungen für Asylbewerber befürwortet. Sie kritisierten die teilweise komplizierte und unzureichende ärztliche Versorgung der Flüchtlinge, vor allem hinsichtlich der psychologischen und psychiatrischen Betreuung.