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HARTZ-IV-REGELSATZ : Gestaffelte Anhebung

Fünf Euro mehr für Erwachsene

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
2 Min

Ab dem 1. Januar 2017 sollen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe mehr Geld bekommen. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften (SGB XII) Buches Sozialgesetzbuch (18/9984) vor. Parallel dazu sollen auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch einen Gesetzentwurf (18/9985) der Bundesregierung angepasst und neu strukturiert werden. Beide Entwürfe hat der Bundestag in der vergangenen Woche in erster Lesung beraten.

Die Regelbedarfe legen die Höhe der Sozialleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und für Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen und über 65-Jährige (SGB XII) fest. Die Neufestlegung muss alle fünf Jahre erfolgen, wenn neue Daten über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen soll der Regelsatz um fünf Euro auf 409 Euro pro Monat steigen. Für Kinder bis zum 13. Lebensjahr soll er am deutlichsten steigen, nämlich um 21 Euro auf 291 Euro monatlich. Jugendliche ab 14 Jahre erhalten fünf Euro mehr (311 Euro). Für zwei erwachsene Leistungsempfänger in einer Wohnung soll der Regelsatz um vier Euro auf 368 Euro pro Person und Monat steigen.

Kritik an Statistikmethode In der Debatte zeigte sich Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium, überzeugt, dass das Gesetz für viele Menschen Verbesserungen bringen werde. Dagmar Schmidt (SPD) wies darauf hin, dass es der Bundesregierung nicht um eine grundsätzliche Neufassung der Regelsätze ging. Offen seien nach wie vor einige Detailfragen wie zum Beispiel der Umgangsmehrbedarf bei getrennt lebenden Eltern. Jana Schimke (CDU) betonte, die Bürger könnten darauf vertrauen, im Falle von Hilfebedürftigkeit die nötige Unterstützung des Staates zu bekommen.

Deutliche Kritik kam dagegen von der Opposition. Grüne und Linke kritisierten das Statistikverfahren zur Berechnung der Regelsätze. In die Referenzgruppe, nach deren Lebenshaltungskosten die Regelsätze berechnet würden, würden auch Hartz-IV-Empfänger selbst einberechnet, empörte sich Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne). Dadurch, betonte Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, drehe die Bundesregierung die "Armutsspirale" immer weiter, anstatt dafür zu sorgen, dass Menschen aus ihr herausfänden.