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wirtschaft : Ceta bleibt Thema im Bundestag

Verfassungsgerichtsrteil stärkt die demokratische Rückbindung

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
2 Min

Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.Oktober 2016 zum Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada hat im Bundestag auch einen paralenmtarischen Nachhall gefunden. Bei einer Debatte im Plenum am vergangenen Donnerstag bewerteten Koalition und Opposition das Urteil krass unterschiedlich. Und im Ältestenrat des Bundestages beschrieb Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Rolle des Parlaments.

Kontrollfunktion Der Bundestag werde seine politische und verfassungsrechtliche Kontrollfunktion in Zusammenhang mit dem Abschluss von Ceta-(Comprehensive Economic and Trade Agreement) auch nach der Gerichtsentscheidung wahrnehmen müssen, sagte Lammert.

Die Verantwortung des Bundestages betreffe zum einen die Kontrolle der Bereiche, in denen eine vorläufige Anwendung des Abkommens beschlossen wird. Diese dürften nur solche Gegenstände umfassen, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union und nicht in der Zuständigkeit der Bundesrepublik liegen.

Sie gelte aber auch für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte hinreichende demokratische Rückbindung der im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens von Ceta-Gremien gefassten Beschlüsse. Deren demokratische Legitimation und Kontrolle hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung als "mit Blick auf Art. 20. Abs. 1 und 2 Grundgesetz prekär" bezeichnet und gefordert, dass Beschlüsse, die mitgliedstaatliche Zuständigkeiten oder die "Reichweite des Integrationsprogramms" betreffen, dort nur mit Zustimmung Deutschlands gefasst werden können. Hier müsse der Bundestag über sein Gesetzgebungsrecht wachen und seiner Integrationsverantwortung gerecht werden, betonte Lammert.

Mit der Eilentscheidung hatte das Gericht Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt, die gegen die vorläufige Anwendung des Abkommens gerichtet waren. Die vom Gericht gemachten Vorgaben seien im Europäischen Rat umgesetzt worden, erklärte der Minister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), in der Debatte. Das Gericht selbst werde darüber wachen, dass die Auflagen auch eingehalten werden, sagte Gabriel in der Aktuellen Stunde, die von der Fraktion Die Linke beantragt worden war. Ihr Redner Klaus Ernst bestritt, dass die Auflagen des Senats tatsächlich unmissverständlich in das Papier des Europäischen Rates Eingang gefunden hätten. In Teilen stehe "darin etwas ganz anderes, als das Gericht entschieden hat". Die Linke behalte sich "neuerliche rechtliche Schritte" vor.

Niederlage der Kläger Andreas G. Lämmel (CDU) strich heraus, die Kläger hätten beim Verfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Jetzt suche die Opposition "jeden Strohhalm zu packen", um weiter Ceta zu verhindern.

Katharina Dröge (Grüne) warf der Koalition vor, nicht hinreichend klar die "zusätzlichen Auflagen" des Bundesverfassungsgerichts in Brüssel nachverhandelt zu haben: Damit sei den Koalitionären "wieder einmal bescheinigt worden, dass sie nicht halten können, was sie versprechen".

Bernd Westphal (SPD) hob hervor, das Gericht habe "alle Anträge abgelehnt". Das dürfe man "nicht einfach so wegwischen". Als "beachtliche Leistung" Gabriels stufte er es ein, dass er die Auflagen des Gerichts in ganz kurzer Zeit in Brüssel umgesetzt habe.