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finanzen : Mehr Kindergeld und Freibeträge

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
2 Min

Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD jetzt auf den Weg gebrachte Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages mit einem Volumen von zusammen 6,3 Milliarden Euro sind von der Bundessteuerberaterkammer begrüßt worden. Es sei sinnvoll, die für 2017 und 2018 geplanten Anhebungen schon jetzt zu beschließen und nicht rückwirkend auf den Weg zu bringen, erklärte die Organisation in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages. Damit werde unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden.

Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie (18/9536) mit dem Titel "Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und zum Ausgleich der Kalten Progression" vorgelegt. Damit soll der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes gemäß den sich abzeichnenden Ergebnissen des 11. Existenzminimumberichts von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Vorgesehen ist weiter eine Anhebung des monatlichen Kindergeldes um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018. Der Kinderzuschlag soll zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro je Kind angehoben werden.

Außerdem sieht der Änderungsantrag eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) vor. Vorgesehen ist weiter ein Ausgleich der "kalten Progression" durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte im Jahr 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 Prozent) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 Prozent) nach rechts.

Zur Anhebung des Existenzminimums erklärte der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine, dies sei keine Wohltat, sondern aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Dass die Erhöhung rechtzeitig erfolge, wurde von dem Verband begrüßt. Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuergewerkschaft) erklärte, die Änderungen zur Verringerung des Effekts der "kalten Progression" seien verfassungsrechtlich nicht geboten. Sie würden aber Milliardenkosten verursachen, und nur wenig werde beim Steuerzahler ankommen. Daher schlug er vor, die für 2018 vorgesehenen Leistungen für Kinder bereits auf 2017 vorzuziehen und die Maßnahmen gegen die "kalte Progression" erst 2018 wirksam werden zu lassen.