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EDITORIAL : Lorbeer und Sterne

14.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
2 Min

Mitunter hilft ein Blick auf Gemeinsamkeiten, um Unterschiede richtig einzuordnen. So ist es auch bei der Frage nach dem Umgang mit Menschen, die unter neurodegenerativen Erkrankungen wie Demenz leiden.

Einig sind sich Gesundheitspolitiker aller Couleur in drei Punkten. Erstens gilt es, für Betroffene bessere Pflegebedingungen zu schaffen. Zweitens müssen die medizinischen Möglichkeiten zur Früherkennung und Prävention optimiert werden. Und drittens bedarf es einer Forschung, die weitere Therapieansätze für die medikamentöse Behandlung erschließt.

Einigkeit über das Ziel heißt aber noch lange nicht Einigkeit über den Weg dorthin. Und darum wurde im Deutschen Bundestag in der vergangenen Woche ausgiebig und niveauvoll über eine Änderung des Arzneimittelrechts gestritten.

Bisher war die Rechtslage klar: War ein Proband aufgrund seines Krankheitsbildes nicht mehr in der Lage, bewusst in einen Medikamententest einzuwilligen, durfte er nur einbezogen werden, wenn durch die entsprechende Studie für ihn persönlich ein Vorteil zu erwarten war. Diesen Grundsatz sollte ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aufweichen. Dagegen wurden Änderungsanträge eingebracht.

Monatelang hat die Politik über diese ethische Frage kontrovers diskutiert. Und wie immer, wenn sich eine Gewissensfrage nicht in ein parteipolitisches Korsett zwängen lässt, wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Es ist üblich geworden, die darauf folgende Debatte im Plenum des Hohen Hauses vollmundig als parlamentarische "Sternstunde" zu bezeichnen. Nicht immer hält der Verlauf der Aussprache dem Vorschusslorbeer stand.

Anders in dieser Debatte: Es war viel von persönlicher Betroffenheit, von individuellen Erfahrungen einzelner Abgeordneter zu hören. Sachkunde und Leidenschaft verwoben sich zu Meinungsbildern, die hier wie da gut begründet vorgetragen wurden.

Am Ende stand fest: Das Arzneimittelgesetz soll geändert werden, die Möglichkeit zur Forschung an Probanden auch mit fortgeschrittenem Krankheitsbild wird unter strengen Auflagen ausgeweitet. Die Verfechter anderer Auffassungen mögen das als politische Niederlage werten. Tatsächlich war die Behandlung dieses Themas im Bundestag ein Gewinn. Ein Gewinn für die Debattenkultur.