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Bundespräsidialamt : Künstlern wird weiter geholfen

28.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
1 Min

Ohne Änderungen ist es bei den Haushaltsberatungen des Etats des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes geblieben. Damit kann der Präsident und sein Amt 2017 über 36,09 Millionen Euro (2016: 34,32 Millionen Euro) verfügen.

Dabei steigen die Personalausgaben von 19,5 Millionen Euro auf 20,67 Millionen Euro steigen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben steigen ebenfalls von 9,49 Millionen Euro auf 10,28 Millionen Euro. Für Investitionen sind nach 1,28 Millionen Euro in diesem Jahr für kommendes Jahr eine Millionen Euro eingeplant. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 4,14 Millionen Euro (4,04 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Ausgaben des Bundespräsidenten sollen 4,94 Millionen Euro (4,73 Millionen Euro) betragen. Dabei sind für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) wie bisher 3,65 Millionen Euro vorgesehen. 2,3 Millionen Euro davon sind wie in diesem Jahr für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert.

1,35 Millionen Euro sind gleichbleibend für die Gewährung von Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare, Übernahme von Patenschaften und die Ausgaben aus besonderer Veranlassung vorgesehen. So übernimmt der Bundespräsident traditionell die Patenschaft für das siebte Kind einer Familie. Die Bezüge des Bundespräsidenten betragen 2017 unverändert 227.000 Euro.

Für das Bundespräsidialamt sind für 2017 insgesamt 21,06 Millionen Euro (19,9 Millionen Euro) reserviert. Davon geht der größte Teil mit 12,81 Millionen Euro (12,24 Millionen Euro) an das Personal.

Das beim Präsidialamt angesiedelte Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) kann im kommenden Jahr über 2,09 Millionen Euro verfügen. Das sind 162.000 Euro mehr als 2016. Die Personalausgaben betragen hier 1,31 Millionen Euro (1,29 Millionen Euro).