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arbeit ii : Sozialleistungen werden gekappt

EU-Ausländer haben künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Grundsicherung

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
3 Min

EU-Ausländer, die nach Deutschland kommen, sollen künftig weniger Sozialleistungen bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/10211) der Bundesregierung vor, der vergangene Woche gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde. Demnach wird der Anspruch von EU-Ausländern auf Grundsicherungsleistungen in Deutschland eingeschränkt.

Während die Union das Gesetz als wichtigen Beitrag zur europäischen Integration bezeichnete, kritisierten Grüne und Linke den Entwurf scharf. So sollen laut Gesetz Personen, die kein materielles Aufenthaltsrecht nach dem europäischen Freizügigkeitsgesetz besitzen, keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Auch Menschen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, sollen keine Sozialleistungen bekommen. Das Gesetz sieht vor, dass Ausländer erst nach fünf Jahren, nach einer sogenannten Verfestigung des Aufenthaltes, einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder auf Sozialhilfe haben. Außerdem erhalten hilfebedürftige Ausländer für einen Monat bis zu ihrer Ausreise Überbrückungsleistungen für Unterkunft und Lebensmittel, sowie Rückreisekosten.

Sozial-Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf gegen die Kritik der Opposition. Die Lebensstandards in der Europäischen Union (EU) seien sehr unterschiedlich und es gebe teilweise auch Armut. Doch Anreize für Armutsmigration seien keine Lösung, betonte Kramme. Stattdessen müssten die sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten leistungsfähiger gemacht werden. Die Abhängigkeit von Sozialleistungsansprüchen an die Erwerbstätigkeit könne nicht aufgelöst werden, betonte Kramme. Martin Pätzold (CDU) sagte, das Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag für die Akzeptanz der EU. "Mit dem Gesetz schützen wir unser Sozialsystem vor Missbrauch." Nach fünf Jahren gelte der Grundsatz: Fordern und Fördern. So werde Transparenz und Sicherheit geschaffen.

Auch Dagmar Schmidt (SPD) hob den Zusammenhang zwischen Arbeit und Anspruch auf Sozialleistungen hervor. Wer als Ausländer in Deutschland arbeite und Sozialabgaben zahle, habe auch die gleichen Rechte wie die Deutschen, sagte Schmidt. Sie fügte hinzu, die soziale Integration Europas müsse vorangetrieben werden, es müsse europäische Mindeststandards geben und einen kompromisslosen Schutz von Minderheiten.

Nach Ansicht der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann fügt sich der Gesetzentwurf hingegen "in die unsoziale Politik dieser Regierung" ein. Bei der Förderung von Unternehmen würden alle Hebel in Bewegung gesetzt, und nichts sei zu teuer, aber die soziale Absicherung von EU-Bürgern bleibe auf der Strecke, kritisierte Zimmermann. In der Europäischen Union stünden offenbar nur noch die wirtschaftlichen Interessen im Mittelpunkt. Sie kritisierte, dass insbesondere Bulgaren und Rumänen häufig vorgeworfen werde, dass sie nur deshalb nach Deutschland kämen, um hier die Sozialleistungen abzugreifen. Die Erwerbsquote dieser Gruppe liege jedoch bei 80 Prozent, der Vorwurf sei somit unhaltbar.

Auch der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn verurteilte die Novelle scharf und verwies auch auf die vorangegangene Expertenanhörung, in der von der Diakonie, dem Deutschen Anwaltsverein und anderen Experten große Zweifel geäußert worden seien, ob der Gesetzentwurf überhaupt verfassungskonform sei. Bekämen Menschen keine Sozialleistungen, lebten sie unter menschenunwürdigen Umständen, warnte Stregmann-Kuhn. Es drohe Schwarzarbeit, Prostitution und Kriminalität. Ausbaden müssten dies die Kommunen.