Piwik Webtracking Image

arbeit i : Fünf Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger

Opposition kritisiert »gezieltes Kleinrechnen« des Existenzminimums

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Die Regelsätze in der Grundsicherung steigen ab 1. Januar 2017. Fünf Euro mehr und damit 409 Euro monatlich erhalten künftig alleinstehende Hartz-IV-Empfänger. Den größten Sprung gibt es in der Gruppe der Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die auf Grundsicherung angewiesen sind und künftig 21 Euro mehr bekommen. In namentlicher Abstimmung verabschiedete der Bundestag in der vergangenen Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD), den der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einigen Punkten modifiziert hat (18/9984, 18/10519). 440 Parlamentarier stimmten mit Ja, 99 mit Nein, bei einer Enthaltung.

Die wichtigste Änderung betrifft die sogenannten Erstrentner. Personen, die aus der Grundsicherung, die Anfang des Monats gezahlt wird, in die Rente übergehen, die Ende des Monats gezahlt wird, können ein Überbrückungsdarlehen erhalten, das nur in zumutbarer Höhe zurückgezahlt werden muss.

Doch auch damit war die Opposition nicht zu besänftigen. Linke und Grüne lehnten den Gesetzentwurf ab. Hauptkritikpunkt war die von der Bundesregierung gewählte Methodik der Bedarfsermittlung. Von einem "gezielten Kleinrechnen des sozio-kulturellen Existenzminimums" sprach Katja Kipping (Die Linke). Für die Berechnung sei ein Modell gewählt worden, in dem mehrere Haushalte über drei Monate ihre Konsumausgaben festgehalten hätten. Von den ärmsten 15 Prozent werde dann abgeleitet, "wo angeblich das Existenzminimum liegt". Das durchschnittliche Einkommen der betrachteten Haushalte, argumentierte Kipping, habe bei 764 Euro gelegen, "also weit unter der Armutsgrenze". Dazu seien noch jede Menge Abschläge gekommen. "Das ist große Bevormundung durch materielle Daumenschrauben", rügte die Linken-Abgeordnete. Jana Schimke (CDU) sah das ganz anders. Die auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 aufbauende Methodik zur Berechnung des Regelsatzes habe sich bewährt und sei verfassungskonform. Hilfebedürftige erhielten weiterhin ausreichend Leistungen im Sinne des Existenzminimums, urteilte sie. Dass die Erhöhungen "moderat" ausgefallen seien, nannte Schimke ein Signal an die Menschen im Land, "die diese Leistungen mit ihren Steuern und Einkommen finanzieren".

Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) teilte hingegen die Kritik Kippings. "Wir brauchen eine Grundsicherung, bei der der Regelsatz vernünftig berechnet ist", sagte er. Zugleich machte der Grünen-Abgeordnete deutlich, dass es darum gehen müsse, mehr Menschen aus der Grundsicherung herauszuholen. Das könne mit der von seiner Fraktion befürworteten Garantie-Rente ebenso wie mit der "grünen Kindersicherung" gelingen.

Auch in der SPD-Fraktion gibt es offenbar Zweifel an der Methodik. Man müsse sich genau anschauen, "ob wir mit unserer Methodik ein valides Verfahren haben, um gerade für Kinder angemessene Regelsätze zu ermitteln", sagte Dagmar Schmidt. Die sei "eine Aufgabe für die Zukunft".

Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag außerdem Änderungen bei den Leistungen für Asylbewerber (18/9985, 18/10521). Sie bekommen künftig weniger Geld in die Hand, da mehr Sachleistungen abgerechnet werden. Auch dieser Entwurf fand keine Zustimmung bei Linken und Grünen.