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FAMILIE : Eine Frage des Termins

Streit über Ausbau des Unterhaltsvorschusses

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Der Streit um den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses hat am vergangenen Freitag die Debatte des Bundestages über die Situation von Alleinerziehenden überschattet. Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, warf der Unionsfraktion vor, den von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu blockieren. Dieser sei längst vom Kabinett verabschiedet worden, doch jetzt sperre sich die Union gegen seine Beratung im Bundestag.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zukünftig bis zum 18. Lebensjahres eines Kindes gezahlt wird, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bislang wird er nur bis zwölften Lebensjahr gezahlt. Die Bundesländer und die CDU/CSU-Fraktion befürchten jedoch, dass der zu erwartende administrative Mehraufwand in den Kommunen nicht bewältigt werden kann, wenn das Gesetz wie geplant zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt.

Franziska Brantner (Grüne) schloss sich der Kritik der Linken an. Union, Ministerin Schwesig und die Länder würden sich auf dem Rücken der Alleinerziehenden gegenseitig den "schwarzen Peter" zuschieben. Dies sei "unverantwortlich".

Die Unionsabgeordnete Gudrun Zoller (CDU) wies die Kritik zurück. Man könne "kein Gesetz erst im Dezember verabschieden, das im Januar in Kraft treten soll". Die Kommunen benötigten mehr Zeit für die Umsetzung. Es sei deshalb vernünftig, wenn das Gesetz erst im Frühjahr oder Sommer kommenden Jahres in Kraft trete.

Fritz Felgentreu (SPD) übte harsche Kritik an den Ländern. Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses sei Mitte Oktober zwischen Bund und Ländern verabredet worden. Dies gelte es jetzt auch umzusetzen. Die Union forderte er auf, das Gesetzesvorhaben nicht länger zu blockieren.

Einen Antrag der Linksfraktion (18/6651) zur Reform des Unterhaltsvorschusses und zur Einführung einer Kindergrundsicherung (18/6651) lehnte der Bundestag mit den Stimmen der Koalition ab. Einen weiteren Linken-Antrag für einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen (18/10283) überwies er in die Ausschüsse.