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Inneres : Sicherer beim Fliegen

Bundestag ermöglicht Erlass von Flugverboten

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke hat der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (18/9752) bei Enthaltung der Grünen in modifizierter Fassung (18/10493) angenommen. Mit der Neuregelung soll unter anderem das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden. Zugleich wird das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst.

Nach der Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann das Bundesinnenministerium unter bestimmten Voraussetzungen ein "Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot für einzelne Luftfahrzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Luftfahrzeugen" verhängen. Zudem werden mit dem Gesetz zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Anschlägen durch mögliche "Innentäter" die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft: Danach bedürfen künftig auch Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betrifft insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal. Darüber hinaus wird die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht geregelt.

Ferner kann das Verkehrsministerium bei "tatsächlichen Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung der Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen" auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets ein Einflug-, Überflug- oder Startverbot für deutsche Flugzeuge erlassen, soweit keine völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Anlass dieser Neuregelung im Luftverkehrsgesetz ist der Abschuss des Malaysia-Airlines-Fluges MH 17 im Juli 2014 über der Ukraine. Zur Begründung argumentierte die Koalition, angesichts neuartiger Gefahrenlagen für Krisen- oder Kriegsgebiete im Ausland könne die Verantwortung, welche Gebiete überflogen und welche Flughäfen bedient werden können, nicht allein den Luftfahrtunternehmen und Piloten überlassen bleiben.