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recht : Mehr Tempo gefordert

Hinterbliebene sollen Schmerzensgeld bekommen

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

In vielen europäischen Ländern können Hinterbliebene ein Schmerzensgeld beanspruchen, wenn eine nahestehende Person einem fremdverschuldeten Unfall oder einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Ein solches Angehörigen-Schmerzensgeld ist auch in Deutschland geplant. Gleichwohl lehnte der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Antrag der Grünen (18/5099, 18/10076) ab, die Bundesregierung möge dazu einen Gesetzentwurf vorlegen.

Johannes Fechner (SPD) erklärte, der Antrag sei nicht mehr nötig. Ein Referentenentwurf des Justizministers sei bereits in der Ressortabstimmung. Damit könne der Bundestag noch in dieser Wahlperiode einen Rechtsanspruch auf Schmerzensgeld für Hinterbliebene beschließen. Mit Verweis auf die Germanwings-Katastrophe im März 2015 sagte Fechner: "Es darf nicht sein, dass Angehörige in der schweren Zeit der Trauer in ein unwürdiges Geschacher um ihre Entschädigungszahlungen gegen den Schädiger oder dessen Versicherung eintreten müssen." Harald Petzold (Linke) monierte, dass ein Angehörigen-Schmerzensgeld bereits im Koalitionsvertrag vereinbart sei. Es sei "unverständlich, warum bis auf den heutigen Tag nichts passiert ist". Mit reinen Ankündigungen könnten die Hinterbliebenen nichts anfangen.

Hendrik Hoppenstedt (CDU) verwies auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der erst jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt habe. Seine Ablehnung des Grünen-Antrags begründete Hoppenstedt damit, dass der dort vorgeschlagene Weg über eine Ergänzung des Opferentschädigungsgesetzes "inhaltlich zu weitgehend" wäre.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul warf den Koalitionsfraktionen von Union und SPD vor, sie hätten bei der ersten Lesung des Grünen-Antrags vor über einem Jahr den Eindruck erweckt, es sei "alles schon so gut wie eingetütet". Wenn sie vergleiche, wie schnell die Koalition die Interessen der Deutschen Bank beim Insolvenzrecht "in Gesetzesform gegossen" habe, hätte sie "diese kleine, aber wichtige Änderung im Schadensrecht drei Mal fertig machen können".