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Ortstermin: Gesellschaft für deutsche Sprache im… : Seit 50 Jahren gegen Wortungetüme

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Rechtstexte können Nichtjuristen zur Verzweiflung bringen. Fachbegriffe, Bandwurmsätze, Amtskauderwelsch - das macht Gesetze schwer verständlich. Auch im Parlament kennt man die Schwierigkeit. Deswegen gibt es eine eigene Sprachberatung für den Gesetzgeber: den Redaktionsstab der Gesellschaft für Deutsche Sprache (GfdS) beim Deutschen Bundestag. Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, der Fraktionen sowie Abgeordnete können sich in sprachlichen Zweifelsfällen an ihn wenden und Texte auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen lassen.

Ein halbes Jahrhundert ist vergangen, seit der Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag eingerichtet wurde. Vertreter der GfdS und Mitglieder des Bundestages feierten vergangene Woche das Jubiläum in Berlin. "Gerade der Gesetzgeber erliegt der Versuchung, komplexe Zusammenhänge durch Wortungetüme zu beschreiben", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bei der Feierstunde. Hinzu komme eine Besonderheit der deutschen Sprache: "die Freude an multiplizierten Substantivbegriffen". Den Redaktionsstab könnte man daher wohl als "Sprachverbesserungsbegünstigungsinstanz" bezeichnen, sagte Lammert mit einem Augenzwinkern.

Die Leiterin des Redaktionsstabs, Sibylle Hallik, und ihr Kollege Arne Janssen geben Auskunft zu allen Facetten des Sprachgebrauchs: zu Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik ebenso wie zu Fachbegriffen, geschlechtergerechter und Leichter Sprache. Knifflige Anfragen gibt es immer wieder: Eine etwas größere Recherche erforderte etwa die Frage, woher der Wortbestandteil "-tag" in "Bundestag" kommt. Das Ergebnis: Es leitet sich vom Substantiv "Tag" ab, allerdings in einem heute nicht mehr gebräuchlichen Sinne. "Früher hatte ,Tag' unter anderem die Bedeutung ,festgesetzter Tag oder Termin' und konnte außerdem ,Versammlung' und ,Verhandlung' bedeuten", erklärt die Linguistin Hallik.

Seit 2009, als zusätzlich ein Redaktionsstab für die Ministerien geschaffen wurde, ist die Einrichtung beim Bundestag für die parlamentarische Phase der Gesetzgebung zuständig. Neben Gesetzen bearbeitet der Redaktionsstab aber auch andere Texte, etwa, Broschüren, Jahresberichte und Reden. Die Nachfrage ist hoch: Im Jahr 2015 erteilte er 852 Sprachauskünfte und prüfte 252 Texte. Die Sprachprüfung der Gesetze ist mittlerweile in der Geschäftsordnung des Bundestags verankert, ist aber kein "Muss". Zudem sind die Empfehlungen des Redaktionsstabs nicht bindend. Vielleicht liegt es daran, dass heute ein Gesetz den Kurztitel "Kinderwunschförderungsgesetz" trägt, obwohl es gar nicht den Kinderwunsch von Paaren fördert. Stattdessen regelt es die Kostenübernahme "für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch". "Andere Gesetzestitel erhalten unfreiwillig eine komische Bedeutung, weil Bindestriche fehlen", erklärt Hallik. Das "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-Gesetz" und die "Alkoholhaltige Getränke-Verordnung" sind Beispiele.

Es war auch ein unverständliches Gesetz, das zur Einrichtung des Redaktionsstabs führte: das Raumordnungsgesetz von 1965. Der SPD-Abgeordnete Konrad Porzner hatte sich über "stilistische Grobheiten" und "barbarische Missbildungen" im Gesetzentwurf beklagt. Ein Jahr später richtete der damalige Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier (CDU) den Redaktionsstab ein. Eva Bräth