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KONVENTION : Schutz von indigenen Völkern

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
2 Min

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einer Initiative zur Stärkung der Rechte indigener Völker gescheitert. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten vergangene Woche für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gegen einen entsprechenden Antrag (18/4688), die Fraktion Die Linke votierte dafür. Die Grünen hatten gefordert, umgehend die Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren. Deutschland habe zwar 2007 dieser Konvention zwar 2007 zugestimmt, sie aber nicht unterzeichnet. Die Argumentation, dass Deutschland sich bereits aktiv für die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Volker eingesetzt habe, gleiche dies nicht aus, da nur die ILO-Konvention rechtliche Verbindlichkeit habe.

Ein Vertreter der Grünen betonte, dass es in Deutschland keine indigenen Völker gebe: Es würde sich vielmehr um eine "Solidar-Ratifikation" handeln, die darauf abziele, deutsche Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, indigene Völker im Ausland etwa bei Bauvorhaben zu informieren und zu beteiligen. Eine Vertreterin der Unionsfraktion argumentierte, die Leitlinie widerspreche dem deutschen Ansatz etwa im Umgang mit Sinti und Roma im eigenen Land: "Wir wollen Menschen integrieren", die Leitlinie stehe eher für einen Ansatz zu separieren.

Die anderen Fraktionen widersprachen dieser Argumentation: Wenn die Bundesregierung so sehr an Integration interessiert sei, dann stelle sich die Frage warum so viele zugewanderte Roma und Sinti abgeschoben würden, sagte eine Sprecherin der Linksfraktion. Ein Vertreter der SPD-Fraktion machte deutlich, dass sich Roma und Sinti eindeutig nicht als Gruppe sähen, die unter die ILO-Konvention über eingeborene und in Stämmen lebende Völker fallen würde.

Eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nannte die Möglichkeit einer "solidarischen Ratifikation" einen "interessanten Weg", meldete zugleich aber fachliche Bedenken an: So zöge etwa die Unterzeichnung der Konvention womöglich kaum vertretbare Änderungen im deutschen Straf- und Arbeitsrecht nach sich.