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arzneimittel : Riskante Preisspirale

Experten sehen Reformpläne kritisch

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
2 Min

Das sogenannte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) ist unter Gesundheitsexperten heftig umstritten. Mit der Novelle sollen einerseits die Preise für neue, hochwertige Arzneimittel effektiver gedeckelt werden. Andererseits werden die Ergebnisse des sogenannten Pharmadialogs umgesetzt mit dem Ziel, die Branche und den Standort zu stärken. Vertreter der Ärzteverbände und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie Einzelsachverständige äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vergangene Woche kritisch über wichtige Details der geplanten Reform.

Mit dem Gesetzentwurf (18/10208) wird das Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisbildung von Arzneimitteln in der GKV weiterentwickelt. Bei neuen Medikamenten soll die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung künftig nur noch bis zu einem Schwellenwert in Höhe von 250 Millionen Euro gelten. Liegen die Umsätze darüber, werden Rabatte fällig. Die vereinbarten Erstattungsbeträge bleiben geheim. Damit soll nach Darstellung der Regierung der Pharmastandort gestärkt und Spielraum für die Preisvereinbarung geschaffen werden. Zugleich wird das seit 2010 geltende Preismoratorium für erstattungsfähige Arzneimittel bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Was Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika) angeht, soll die bisherige Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen entfallen.

Sehr kritisch äußerten sich die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Die Mediziner lehnen an mehreren Stellen im Gesetzentwurf "eine mitgestaltende Rolle der pharmazeutischen Unternehmer" ab. Die Ärzte befürchten neben einem zu großen Einfluss der Pharmafirmen auch unzureichende Strategien zum Schutz der Antibiotika. Die Krankenkassen werteten die höhere Vergütung für Apotheker als falsches Signal. Laut GKV-Spitzenverband ist hier mit 115 Millionen Euro Mehrausgaben pro Jahr zu rechnen.

Die Ärzte lehnen die geplante Geheimhaltung der Erstattungsbeträge ab. Dies stehe dem Transparenz- und Wirtschaftlichkeitsgebot in der GKV entgegen. Vor allem bei teuren Medikamenten gegen Krebs müssten die tatsächlichen Therapiekosten beurteilt werden können. Auch eine Sachverständige aus Österreich empfahl, bei der öffentlichen Listung zu bleiben. Die Listenpreise für Medikamente seien in Deutschland besonders hoch, und viele europäische Länder nähmen Deutschland als Referenzmarkt. Es sei somit ein allgemeiner Preisanstieg zu befürchten, wenn die Erstattungsbeträge geheim blieben.

Sachverständige wandten sich auch gegen die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro. Die Regelung greife ins Leere, da nur wenige Arzneimittel diese Grenze überschritten. Der GKV-Spitzenverband forderte eine rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrages ab dem ersten Tag der Einführung des Medikaments. Nur so könnten faire Preise erreicht werden. Der Pharmakologe Ulrich Schwabe rügte, in dem Entwurf würden die wirklichen Ursachen für die stark steigenden Arzneimittelausgaben nicht berücksichtigt.