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VERTEIDIGUNG : Überprüfung von Soldaten

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
2 Min

Deutsche Soldaten müssen sich zukünftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Von der Überprüfung gemäß den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sind sowohl Zeit- und Berufssoldaten als auch freiwillig Wehrdienstleistende betroffen. Eine entsprechende Änderung des Soldatengesetzes beschloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10009) in der durch den Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (18/10542) stimmten die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion gegen das Votum der Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass gewaltbereite Extremisten eine militärische Ausbildung erhalten, die sie für ihre eigenen Zwecke nutzen können. Mit diesen erworbenen Fähigkeiten "können terroristische Anschläge mit einem deutlich höheren Maß an Schaden angerichtet werden als ohne diese Grundfertigkeiten", heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verantwortlich für die Sicherheitsüberprüfungen ist der Militärische Abschirmdienst (MAD). Die jährlichen Mehrkosten beziffert die Regierung auf 8,2 Millionen Euro. Pro Jahr treten etwa 20.000 Soldaten ihren Dienst in der Bundeswehr an.

Bislang wird von angehenden Soldaten nur ein Führungszeugnis oder eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt sowie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingefordert. Nach Ansicht der Regierung und der Koalitionsfraktionen erlauben diese Maßnahmen jedoch keine ausreichenden Erkenntnisse über einen möglichen extremistischen Hintergrund der Bewerber.

Nach Ansicht der Grünen verfolgt das Gesetz zwar das richtige Ziel, allerdings sollte der MAD im Rahmen der Reform aller Nachrichtendienste aufgelöst werden. Die Linke bezeichnete die massenhafte Speicherung von personenbezogenen Daten als nicht angemessen.