Piwik Webtracking Image

Recht : Medien im Gerichtssaal

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
1 Min

Als Anfang 2013 in München das Strafverfahren um die Morde der rechten Terrorgruppe NSU vorbereitet wurde, gab es eine heftige Kontroverse um die Vergabe der knappen Journalistenplätze im Gerichtssaal. Sogar das Bundesverfassungsgericht wurde befasst, weil kein Platz für türkische Medien vorgesehen war, obwohl viele der NSU-Opfer Türken waren. Nicht zuletzt als Konsequenz daraus will die Bundesregierung nun das seit 1964 bestehende Verbot der Medienübertragung aus Gerichtsverhandlungen "moderat" lockern. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/10144) vor, den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung beraten hat.

Eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz soll zum einen Tonübertragungen in einen Medienarbeitsraum ermöglichen. Außerdem soll "die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen" in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können. Weiterhin soll es künftig heißen: "Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt." Diese Aufnahmen sollen aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, sondern dem Bundes- oder Landesarchiv zur Verfügung gestellt werden.

Daneben sieht der Entwurf vor, "die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Personen in gerichtlichen Verfahren zu verbessern". Diese Hilfen sind derzeit mit Ausnahme der Strafverfahren auf die Hauptverhandlung begrenzt. Künftig sollen sie für das gesamte Verfahren beansprucht werden können.