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NSA-Ausschuss : Die ominöse Relaisstation

Zeugin will nichts sagen über Spionagevereinbarungen mit den Amerikanern

22.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
4 Min

Üblicherweise hat der 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") ein Problem mit Zeugen, die nicht genug wissen. So wie erneut in der vergangenen Woche mit Ministerialrat Stefan Sohm. Vier Monate ist es jetzt her, dass der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant dem Ausschuss über die Rolle berichtete, die der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein im "geheimen Krieg" der Vereinigten Staaten spielt. Dort befinde sich eine unentbehrliche Relaisstation zur Übermittlung von Daten aus den USA an unbemannte bewaffnete Flugkörper, die über Afrika und dem Mittleren Osten operieren. An jedem seiner Einsatztage habe er bei seinem Dienstantritt zuerst mit Ramstein telefoniert, sagte Bryant.

Völkerrecht Seither haben die Abgeordneten einen Ministerialbeamten nach dem anderen gefragt, ob die Bundesregierung davon wisse und was sie gegebenenfalls dagegen unternommen habe. Um ein ums andere Mal nichts weiter zu hören, als was nun auch der Zeuge Sohm zu Protokoll gab: "Die Hypothesen sind im Raum. Abschließende Erkenntnisse habe ich dazu nicht, inwieweit sich dort eine Relaisstation befindet, und inwieweit die genutzt wird. Ich persönlich kann es nicht bestätigen, genau so wenig ausschließen." Immerhin hatte das Verwaltungsgericht in Köln die Angaben als wahr unterstellt, als es im Mai 2015 über eine Klage von Angehörigen jemenitischer Drohnenopfer gegen Deutschland verhandelte. In diesem Verfahren hatte Sohm, seit Januar 2013 als Referatsleiter im Verteidigungsministerium zuständig für Völkerrecht und Rechtsgrundlagen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, den Schriftsatz der Regierung mitverfasst. Müsste er also über Ramstein nicht Bescheid wissen?

Selbst wenn es dort tatsächlich eine Relaisstation gäbe, wäre das nicht "zwangsläufig" ein völkerrechtswidriger Tatbestand, belehrte der 52-jährige Jurist die Abgeordneten. Es seien durchaus "Fallkonstellationen" denkbar, etwa in einem bewaffneten Konflikt, in denen "der Einsatz von Drohnen auch zu gezielten Tötungen völkerrechtskonform sein kann". Umgekehrt gelte: "Es gibt bei fast jedem Waffensystem Einsatzmöglichkeiten, die es völkerrechtswidrig machen."

Auch im Kölner Verfahren sei es ja keineswegs um die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Drohnenattacke im Osten des Jemen gegangen, bei der am 29. August 2012 ein Cousin und ein Neffe der Kläger umgekommen waren. Diese hätten schließlich keine Entschädigung begehrt, vielmehr mit Unterstützung internationaler Menschenrechtorganisationen ein Urteil erwirken wollen, dass die Bundesregierung den Betrieb der Relaisstation in Ramstein zu unterbinden habe. Das Gericht habe zu entscheiden gehabt, ob jemenitische Bürger einen solchen Anspruch gegen Deutschland geltend machen können.

Gewiss sei die Regierung dem Schutz des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet. Dies sei aber kein zwingender Grund, dem Begehren der jemenitischen Kläger gemäß tätig zu werden. In der Wahrnehmung ihrer "grundrechtlichen Schutzpflicht" habe die Regierung einen "großen Gestaltungsfreiraum", weil andernfalls ihr außenpolitischer Aktionsradius unzulässig eingeengt werde. Dieser Auffassung habe sich das Gericht angeschlossen.

Warum er nicht wenigstens versucht habe, sich Klarheit über Ramstein und die Rechtmäßigkeit des Drohnenkrieges zu verschaffen, wollten namentlich Abgeordnete von Linken und Grünen immer wieder vom Zeugen wissen. Weil er dafür nicht zuständig sei, konterte der. Er habe die Bundeswehr völkerrechtlich zu beraten. Bekanntlich verfüge das deutsche Militär nicht über bewaffnete Drohnen.

XKeyscore Im Unterschied zu Sohm mangelte es der Zeugin mit dem Decknamen Doreen Delmdahl nicht an Wissen. Nur an dem Willen, die Gesamtheit ihres Wissens in öffentlicher Sitzung preiszugeben. Auch dies ein Problem, das der Ausschuss öfter hat. Die 39-jährige Juristin ist seit 2008 beim Verfassungsschutz, seit Anfang 2010 als Leiterin des Referats 3G/6, das die Ergebnisse von Abhöraktionen auswertet. Im Herbst 2012 wurde sie an die Spitze einer Arbeitsgruppe berufen, die die Installierung der Spionagesoftware XKeyscore beim Verfassungsschutz zu betreuen hatte. Das vom US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) entwickelte Programm ist in der Lage, Kommunikationsdaten massenhaft zu erfassen und in hoher Geschwindigkeit zu analysieren und zu verknüpfen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) arbeitet seit 2007 mit XKeyscore, der Verfassungsschutz interessierte sich 2011 für das System. In einer Vereinbarung mit der NSA soll er sich Medienberichten zufolge dazu verpflichtet haben, im Gegenzug für die Überlassung von XKeyscore den Amerikanern "in größtmöglichem Umfang" eigene Erkenntnisse mitzuteilen.

Abgeblockt Das hätte sich der Ausschuss von der Zeugin Delmdahl gerne bestätigen lassen. Indes, er biss auf Granit. Der Inhalt der Vereinbarung, der sogenannten "Terms of Reference" (ToR), sei ihr bekannt, erklärte sie. Gleichwohl: "Ich möchte mich zum Inhalt in öffentlicher Sitzung nicht äußern." Habe die NSA keine Gegenleistung verlangt? "Ich möchte das jetzt auch nicht bestätigen."

Die NSA, gab Christian Flisek (SPD) zu bedenken, sei doch "keine Caritas, die notleidende Geheimdienste dieser Welt mit Software versorgt". Auch zu Spekulationen über die Motive der NSA wolle sie sich nicht hinreißen lassen, entgegnete die Zeugin.

Zumindest einem in der Runde lag daran, auch um ihre Sympathie zu werben. Sie möge es ihnen nachsehen, wenn die Abgeordneten kritische Fragen stellten, das sei ihr Job, sagte der Christdemokrat Marian Wendt: "Wir schätzen die Arbeit Ihrer Behörde. Ich möchte, dass Sie das mit nach Hause nehmen."