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RECHT II : Gesetz gegen Verbraucherfalle

22.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
1 Min

Das Wohnimmobilienkreditrecht wird geändert. Der Bundestag stimmte in der vergangenen Woche einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922, 18/6286) in der vom Rechtsausschuss in einigen wichtigen Punkten geänderten Fassung (18/7584) zu. Damit wird die 2014 beschlossene Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU, eine Reaktion auf die Probleme mit faulen Immobilienkredite in der Finanzkrise, in nationales Recht umgesetzt. Zugleich enthält der Gesetzestext auch Regelungen zu Dispo- und Überziehungskrediten sowie zu Pensionsrückstellungen von Betrieben.

Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD) sprach von neuen Möglichkeiten für Verbraucher und nannte unter anderem eine verbesserte vorvertragliche Information der Kreditnehmer und die Einführung eines bisher fehlenden Widerrufsrechts bei sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen. Diese haben sich, wie Volker Ullrich (CSU) in der Debatte sagte, oft als "Verbraucherfalle" erwiesen.

Mit dem Gesetz wird eine Beratungspflicht der Banken für Kunden eingeführt, die ihr Konto längere Zeit stark überziehen. Der Opposition geht die Novelle aber nicht weit genug. Caren Lay (Linke) forderte eine Deckelung der Dispozinsen bei fünf Prozent über dem EZB-Zinssatz. Die Banken machten "Reibach auf Kosten von Menschen, die auf den Dispo angewiesen sind". Gerhard Schick (Grüne) kritisierte, mit der neuen Bestimmung zu Pensionsrückstellungen, mit der Firmen entlastet werden sollen, werde "das Problem in die Zukunft verschoben".