Piwik Webtracking Image

KULTUR : Schutzbedürftig

Die Ein- und Ausfuhr von Antiken, Kunstwerken und anderen Kulturgütern soll stärker reglementiert werden

22.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
5 Min

Er ist kriminell aber lukrativ - der Handel mit Antiken aus Raubgrabungen, Diebstählen und Plünderungen aller Art. "Nach Schätzungen der Unesco und des Büros der Vereinigten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung liegen die Umsätze des Antikenhandels jährlich bei geschätzten sechs bis acht Milliarden US-Dollar", sagte der Vorsitzende des Kulturausschusses, Siegmund Ehrmann (SPD), am vergangenen Donnerstag in der ersten Lesung des neuen Kulturgutschutzgesetzes (18/7456). Es handle sich "um ein weites Feld organisierter Kriminalität und Terrorfinanzierung", fügte Ehrmann hinzu.

Mit der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegten Gesetzesnovelle soll dem illegalen Handel ein Riegel vorgeschoben werden. Und zumindest an diesem Punkt weiß Grütters alle Fraktionen im Bundestag hinter sich. Allerdings soll das Gesetz nicht nur die Einfuhr nach Deutschland und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern neu regeln, sondern auch die Ausfuhr ins Ausland. An diesem Punkt hatte sich über Monate eine ungewöhnlich heftige, mitunter hysterische Debatte in der Öffentlichkeit entzündet. Vor allem Kunsthändler und Sammler waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen.

Sigrid Hupach, kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, begrüßte Grütters´ Initiative ausdrücklich. Die "barbarischen Kulturzerstörungen" an den antiken Stätten in Mossul, Hatra, Nimrud und Palmyra durch die Terrormiliz des sogenannten "Islamischen Staats" machten mehr als deutlich, dass sich Deutschland endlich gegen den Handel mit Raubkunst und Artefakten aus Raubgrabungen vorgehen muss. Dieser Sichtweise schlossen sich die Redner aller Fraktionen an.

Evaluation Neu ist diese Erkenntnis jedoch nicht. Den Handlungsbedarf hatte bereits die Bundesregierung im Frühjahr 2013 in ihrem Evaluationsbericht zum Kulturgutschutzrecht (17/13378) festgestellt. Union und SPD hatten sich deshalb in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, die geltenden Gesetze zu novellieren und in einem Gesetz zusammenzufassen. So erwies sich das Kulturgüterrückgabegesetz von 2007. mit dem Deutschland das Unesco-Übereinkommen von 1970 über "Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut" mit 37-jähriger Verspätung umgesetzt hatte, als wenig wirksam. Vor allem die Regelung, nach der Importe von Kulturgütern untersagt werden, wenn diese in ihren Herkunftsländern gelistet sind und diese Listen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, war untauglich. Kulturgüter aus Raubgrabungen tauchen naturgemäß von vornherein auf keiner Liste auf.

Herkunftsnachweis Das Listenprinzip soll nun umgedreht und der Import nur bei Vorlage "geeigneter Unterlagen", mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann, erlaubt sein. Dies sind nach dem Gesetzestext "insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates" - allerdings nur, wenn sie "nach dem Recht des Herkunftstaates erforderlich sind".

Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ulle Schauws, hält diese Formulierung für "noch immer zu lax", ein klarer Herkunftsnachweis werde nicht gefordert. Dies würde auch von Fachleuten kritisiert und es stelle sich die Frage, warum dies nicht berücksichtigt worden sei. "Waren die Eingaben der Händlerlobby am Ende doch wichtiger?", fragte Schauws an Grütters gewandt.

Die öffentliche Kritik der Kunsthändler in den vergangenen Monate drehte sich jedoch weniger um die Frage, was ins Land darf, sondern darum, was das Land verlassen darf. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass die Ausfuhr von Kulturgütern ab einem bestimmten Wert und Alter genehmigungspflichtig ist und dass "national wertvolles Kulturgut" nicht ausgeführt werden darf. Dagegen waren Kunsthändler und Sammler, aber auch Künstler Sturm gelaufen. Sie befürchten, dass ihre Gemälde, Skulpuren und anderen Kunstwerke dramatisch an Wert verlieren, wenn sie nicht mehr auf den internationalen Kunstmärkten gehandelt werden dürfen. Das käme einer "kalten Enteignung" gleich.

Grütters erinnerte in der Debatte daran, dass diese Praxis gemäß des Kulturgutschutzgesetzes von 1955 seit mehr als 60 Jahren gilt - und zwar "fast ausnahmslos konfliktfrei". Neu ist allerdings, dass diese Ausfuhrbeschränkungen zukünftig auch für den EU-Binnenmarkt gelten sollen. So soll die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen in EU-Länder an bestimmte Alters- und Wertgrenzen gebunden sein. Mit Ausnahme Deutschlands und der Niederlande gelten solche Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten seit vielen Jahren.

Wert und Altersgrenzen Bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung ist Grütters den Händlern und Sammlern bereits ein ganzes Stück entgegengekommen. So soll beispielsweise der Export eines Gemäldes erst ab einem Alter von 70 Jahren und einem Wert von 300.000 Euro genehmigungspflichtig sein. Die EU zieht die Grenze bereits ab 50 Jahren und 150.000 Euro. Für Aquarelle sieht der Gesetzentwurf Grenzen von ebenfalls 70 Jahren und 100.000 Euro vor, die EU-Verordnung 50 Jahre und 30.000 Euro. Identisch hingegen sind die Bestimmungen für archäologische Fundstücke und Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern. Hier soll im deutschem Recht ebenso wie in der EU-Verordnung eine Altersgrenze von 100 Jahren unabhängig vom Wert gelten.

National wertvoll Gänzlich untersagt werden können soll hingegen die Ausfuhr, wenn es sich um "national wertvolle Kulturgüter" handelt und diese auf den entsprechenden Listen der Bundesländer eingetragen sind. Eingetragen werden können alle Kulturgüter, die sich im öffentlich Eigentum oder im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder einer Einrichtung, die vorwiegend aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert wird. Betroffen können auch Leihgaben sein - allerdings nur dann, wenn der Verleiher der Listeneintragung auch zustimmt.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Maler Georg Baselitz nach der Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs des Gesetzes zehn seiner Bilder, die als Dauerleihgabe im Dresdner Albertinum ausgestellt waren, zurückgefordert. Auch der Maler Gerhard Richter hatte sich vehement gegen das Gesetz ausgesprochen. Er lasse sich von niemandem vorschreiben, was er mit seinen Bildern mache. Doch nach dem Gesetzentwurf muss er das auch nicht, wenn er der Listeneintragung wiederspricht.

Die CSU-Abgeordnete Astrid Freudenstein interpretierte die Proteste aus dem Kunsthandel gegen das Gesetz als Beleg für seine Wirkmächtigkeit. Es könne "dazu führen, dass Kunsthändler einen Antrag mehr schreiben müssen als bisher. Und es kann in letzter Konsequenz in Einzelfällen dazu führen, dass Händler ihr national wertvolles Kulturgut in Deutschland für weniger Geld an den Mann bringen, als sie es vielleicht in London getan hätten". Doch ein Medikament ohne Nebenwirkungen, so führte Freudenstein aus, stehe im dringenden Verdacht, dass es auch keine Hauptwirkung habe. Selbst Oppositionspolitikerin Sigrid Hupach (Linke) sprang Grütters zur Seite: Die "öffentlich inszenierte Empörung über den staatlichen Eingriff ins Eigentum oder das Reden vom Ende des Kunsthandelsstandortes Deutschland sind unangebracht".

Klare Definition gefordert Ulle Schauws (Grüne) hingegen warf Grütters vor, durch eine "unprofessionelle und unbedachte Kommunikation" die Verunsicherung unter Künstlern, Händlern und Sammlern mitverursacht zu haben. "So übertrieben die Ängste mitunter gewesen sind, Sie, Frau Kulturstaatsministerin, waren an der aufgeheizten und feindseligen öffentlichen Debatte alles andere als unschuldig", sagte die Grünen-Parlamentarierin. Sie monierte, dass die Definition des Begriffs "national wertvolles Kulturgut" zu unbestimmt sei. Es wäre fatal, wenn der Eindruck entstehe, die Bestimmung, was national wertvoll ist, sei je nach Fall abhängig vom Geschmack der politisch Verantwortlichen. Schauws schlug die Bildung eines runden Tisches mit Vertretern des Bundes und der Länder sowie Kunstexperten vor, um eine "ausreichende und befriedigende" Definition des Begriffs zu erarbeiten.

Nach dem Gesetzentwurf soll ein Kulturgut als national wertvoll gelten, wenn "es besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist und seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde". Zum Selbstverständnis einer Kulturnation, so argumentierte Staatsministerin Grütters, gehöre der Konsens, dass Kulturgut "keine Ware wie jede andere ist und auch keine Geldanlage wie jede andere". So mancher Kunsthändler scheint diesen Satz aber nicht zu unterschreiben.