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Wirtschaft : Die Wärmewende lahmt

Niedrige Ölpreise halten Hauseigentümer von der Heizungsmodernisierung ab

22.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
4 Min

Wer durch Deutschland fährt, kann die Energiewende sehen: Viele Windräder drehen sich, auf ehemaligen Feldern wachsen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, und auf vielen Bauernhöfen sind Bioenergie-Anlagen zu sehen. Über ein Viertel des Stromverbrauchs in Deutschland wird bereits von erneuerbaren Energien gedeckt. Doch die Umstellung der Stromerzeugung und die Dekarbonisierung reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Die Verkehrswende steckt noch in den Kinderschuhen, und auch die Wärmeerzeugung für den Gebäudebereich könnte schneller auf erneuerbare Energien umgestellt werden, so das Fazit einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie in der vergangenen Woche.

Langsamer Zuwachs Die Nutzung von erneuerbaren Energien für Heizung und Warmwasser ist in den vergangenen Jahren gestiegen. So heißt es im Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957), dass der Erneuerbaren-Anteil am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen, geht aus dem Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (18/6783) hervor. Das Ziel , den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Möglich seien 16,3 Prozent. 2050 soll der Gebäudebestand nach den Planungen der Bundesregierung "klimaneutral" sein. Wenn diese Wärmewende gelingen soll, müssen die Anstrengungen aber noch verstärkt werden, fordert etwa das Öko-Institut.

Vertreter der deutschen Hauseigentümer lehnten jedoch eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich für bestehende Gebäude in der Anhörung strikt ab. "Haus und Grund spricht sich gegen Zwang und für eine Energie- und Klimapolitik mit Augenmaß aus", erklärte Kai Warnecke von Haus und Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. In der Anhörung ging es um einen von den Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885), mit dem eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt wird. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden können.

Mit einem Anteil der erneuerbaren Energien von rund 15 Prozent am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte seien die gesetzlichen Ziele für das Jahr 2020 von den Wohngebäudeeigentümern bereits erreicht worden, stellte Warnecke in seiner Stellungnahme fest. Er verwies auf landesgesetzliche Regelungen in Baden-Württemberg, auf die der Gesetzentwurf der Grünen Bezug nimmt. In dem Bundesland hätten viele Hauseigentümer lieber in die Reparatur ihrer alten Heizungsanlagen investiert, um so die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vermeiden. Diese Erfahrungen bestätigte auch Manfred Greis vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. In Baden-Württemberg seien vor Inkrafttreten des dortigen Gesetzes 4.500 Anlagen saniert worden, ohne dass es zum Einsatz erneuerbarer Energien gekommen sei. Daher lehnte der Verband den Gesetzentwurf ab, "weil wir gegen Zwänge sind". Ordnungsrechtliche Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien könnten bei Neubauten angewendet werden, im Gebäudebestand sei dagegen auf eine verstetigte und attraktive Förderung erneuerbarer Energien zu setzen.

Andere Sachverständige sprachen sich für eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich aus. So wiesen Martin Bentele (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband) und Hermann Falk (Bundesverband Erneuerbare Energie) auf die gegenwärtig niedrigen Öl- und Gaspreise hin. Diese würden Verbraucher vom Heizungstausch abhalten. Die Energiewende am Wärmemarkt sei aber in den letzten Jahren ohnehin kaum vorangekommen, klagte Bentele. Gerade im Bestand müsse man mehr erreichen, forderte Falk. Auch Martin Pehnt (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) erklärte, die Dynamik des Zubaus habe deutlich nachgelassen. Der durchschnittliche deutsche Kesselbestand sei zu alt. Ein Vergleich mit der Entwicklung am Strommarkt zeige, dass die Entwicklung im Wärmesektor weitaus langsamer verlaufe und noch große Potenziale erschlossen werden könnten, bestätigte Friedhelm Keimeyer vom Öko-Institut.

Falk erklärte in seiner Stellungnahme, solange die Preise fossiler Energieträger die tatsächlichen Klima- und Umweltschadenskosten nicht abbilden würden, seien wirksame auch ordnungsrechtliche Anforderungen für den Gebäudebestand notwendig. Wie andere Sachverständige sprach sich Falk auch für eine Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aus.

Keimeyer sagte, die Überschreitung eines gewissen Alters des Heizkessels könnte als Auslöser einer Pflicht zur Renovierung und damit zur Nutzung erneuerbarer Energien herangezogen werden. Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) sah in einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bestand keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Mit Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes seien umfassende und tiefgreifende Maßnahmen zum Schutz des Klimas grundsätzlich vereinbar. "Die Gebäudeeigentümer und -nutzer sind ursächlich für die gebäudebedingten Treibhausgasemissionen. Nur sie können diese Emissionsquelle beeinflussen."