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UMWELT : Anpassung des Wasserrechts

22.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
1 Min

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag vergangenen Donnerstag eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung (18/6986, 18/7578) dient vorwiegend der Anpassung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie. So werden die Definitionen der "Wasserdienstleistung" und der "Wassernutzung" ins deutsche Recht übernommen, ebenso eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung. Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen, um den Status quo bei der Festsetzung der Abwasserabgabe beizubehalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Koalitionsvertreter begründeten das Gesetz mit Klarstellungsbedarf in Hinblick auf die EU-Regelung. Änderungen für Wassernutzer und zusätzliche Kosten entstünden nicht. Vertreter der Opposition kritisierten, dass das Vorhaben nicht ambitionierter ausgefallen sei.

Linke und Grüne scheiterten jeweils mit Entschließungsanträgen (18/7582, 18/7583), über das Wasserrecht auch Fracking zu verbieten. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Änderungsanträge der Grünen (18/7579, 18/7580) zu Kostengrundsätzen der Wassernutzung. Ein weiterer Entschließungsantrag der Linken (18/7581) unter anderem zur Einbeziehung von Kleinwasserkraftanlagen scheiterte ebenfalls an der Koalitionsmehrheit.