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GESUNDHEIT II : Strittige Zusatzbeiträge

Experten fordern Rückkehr zur Parität

29.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
2 Min

Sozial- und Gesundheitsexperten befürworten eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mehrere Sachverständige machten anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über Anträge der Fraktionen Die Linke (18/7237) und Bündnis 90/Die Grünen (18/7241) vergangene Woche deutlich, dass die Zusatzbeiträge, die von den Versicherten alleine zu zahlen sind, in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Insofern sollten die Beiträge wieder je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, um einseitige Belastungen zu verhindern. Die Arbeitgeberverbände lehnen einen Verzicht auf ihre bei 7,3 Prozent gedeckelten Beiträge hingegen strikt ab.

Der GKV-Spitzenverband erinnerte daran, dass die paritätischen Beiträge zum 1. Juli 2005 abgeschafft und das System der Finanzierung seither mehrfach geändert wurde. Zum 1. Januar 2016 hätten 116 Krankenkassen Zusatzbeitragssätze zwischen 0,3 und 1,7 Prozent erhoben. Ein weiterer Anstieg der Zusatzbeiträge sei unausweichlich. Der Sachverständige Hartmut Reiners erklärte, der Zusatzbeitrag schmälere das verfügbare Einkommen der Versicherten ohne erkennbaren Gegenwert. Die höhere Belastung der Arbeitgeber wäre dagegen ,,keine wirtschaftlich relevante Größenordnung". Die Gesamtkosten einer Handwerkerstunde etwa würden nur minimal steigen. Ein DGB-Vertreter merkte an, es gebe ja auch keine Hinweise darauf, dass sich die Deckelung der Arbeitgeberbeiträge positiv auf die Beschäftigung ausgewirkt habe. Eine Vertreterin des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) bezifferte in der Anhörung die Kosten für die Handwerksbetriebe im Fall einer erneut paritätischen Finanzierung auf 88 Millionen Euro im Monat. Es sei unverzichtbar, den Arbeitgeberbeitrag festzuschreiben.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß machte geltend, dass die Arbeitgeber mit der Festschreibung ihrer Beiträge jegliches Interesse an einer moderaten Beitragssatzentwicklung verloren hätten. Ein Sprecher des Arbeitgeberverbandes BDA wies dies in der Anhörung scharf zurück. Die Begrenzung des Arbeitgeberbeitrags sei nötig, damit überproportional steigende Gesundheitsausgaben sich nicht negativ auf Beschäftigung und Wachstum auswirkten. Die Arbeitgeber beteiligen sich mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bereits stark an den Krankheitskosten.