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Wirtschaft : Stromnetze denken mit

Die Energiewende soll digitalisiert werden

29.02.2016
2023-08-30T12:29:57.7200Z
3 Min

Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen eilt von Rekord zu Rekord. Jede dritte Kilowattstunde (32,5 Prozent), die im letzten Jahr in Deutschland verbraucht wurde, stammte aus Wind-, Solar-, Wasser und Bioenergiekraftwerken, wie aus Berechnungen der Berliner Energie-Denkfabrik "Agora" hervorgeht. 2014 hatte der Anteil der Erneuerbaren noch bei 27,3 Prozent gelegen.

Ein Problem ist aber noch nicht gelöst: Angebot und Nachfrage an Strom müssen stets im Gleichklang gehalten werden. Und da das Angebot an erneuerbaren Energien je nach Wetterlage schwanken kann, sollen Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander verknüpft werden, um das System stabil zu halten. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) geschaffen werden, der vom Bundestag am Freitag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Festgelegt werden darin unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter"). Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt. Damit soll auch die Energiewende ins digitale Zeitalter übergehen.

Sorge um Daten "Unsere Energiewirtschaft befindet sich in einem beispiellosen Wandel", erklärte Iris Gleicke (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Freitag. Jetzt werde die "Kommunikationsinfrastruktur der Zukunft" aufgebaut. Dagegen sorgte sich Ralph Lenkert (Linke), "dass mit den Daten Schindluder getrieben wird". Ihm wären zeitlich variable Tarife lieber. Stromverbraucher könnten dann Zeiten mit günstigen Preisen nutzen. Jens Koeppen (CDU) wies die Bedenken zurück und versicherte: "Die Technologie ist beherrschbar." Der Energieverbrauch werde durch die neuen Systeme transparent gemacht. Für Oliver Krischer (Grüne) hat der Gesetzentwurf nichts mit der Digitalisierung der Energiewende zu tun. Die sei bereits im Gange. Er kritisierte neben dem mangelnden Datenschutz, dass das Gesetz nicht mit anderen Gesetzen wie dem Strommarktgesetz verknüpft werde.

Als intelligente Messsysteme gelten nach dem Entwurf nur solche Systeme, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen und vom BSI ein "Gütesiegel" erhalten haben. Ein intelligentes Messsystem muss laut Gesetzentwurf "die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten" gewährleisten. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten. Die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Festlegung eines maximalen Stromverbrauchs sei die logische Folge des mit der Einführung intelligenter Messsysteme verfolgten Gesamtziels der Energieeffizienz, heißt es dazu in der Begründung..

Auf die privaten Haushalten könnten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr zukommen. Allerdings würden diesen Mehrkosten auch Einsparpotenziale gegenüberstehen. Zudem gibt es klar definierte Preisobergrenzen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.

Der Bundesrat fordert, Kosten und Nutzen müssten in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gerade für private Letztverbraucher wäre es besser, wenn der Gesetzgeber auf die Etablierung von lastflexiblen Tarifen hinwirken würde als auf eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen.

Die Bundesregierung sieht in dem vom Bundesrat geforderten Recht der Verbraucher, auf Smart Meter verzichten zu können, einen "Widerspruch zum Infrastrukturansatz des Gesetzes". Die Akteure der Energiewende, insbesondere die Messstellenbetreiber, würden verlässliche Rahmenbedingungen für den bevorstehenden Systemwandel zum intelligenten Netz und zum Strommarkt 2.0 brauchen.

Mit Smart Metering ist es allerdings längst nicht getan. Wie aus einem Bericht des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/5948) hervorgeht, müssen Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine immer bedeutendere Rolle übernehmen, um den immer komplexer werdenden Ausgleich von Stromangebot und -nachfrage zu bewältigen. Das Stichwort heißt "Smart Grid", das heißt, die Netze denken mit und steuern Einspeisung und Abgabe von Strom automatisch. In den Verteilnetzen sei die IKT-Ausstattung aber rudimentär, heißt es in dem Ausschussbericht. Die Investitionen werden bis zu sieben Milliarden Euro kosten.