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ÄLTESTENRAT : Dienst- statt Lebensjahre

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
1 Min

Nach einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) soll künftig nicht mehr der an Lebensjahren älteste Abgeordnete, sondern der dienstälteste Parlamentarier bei der konstituierenden Sitzung des Bundestages als dessen Alterspräsident fungieren. Mit diesem Vorschlag, den Lammert vergangene Woche dem Ältestenrat unterbreitete, soll sichergestellt werden, dass ein Parlamentarier mit ausreichenden einschlägigen Erfahrungen die erste Sitzung des neugewählten Bundestages leitet. Bei der derzeitigen Rechtslage bleibe es dem Zufall überlassen, wer Alterspräsident werde; nicht auszuschließen sei etwa, dass ein neugewählter Abgeordneter ohne jegliche Erfahrung in der Leitung von Versammlungen oder Sitzungen als Lebensältester in die Situation komme, "die konstituierende Sitzung des größten und wichtigsten deutschen Parlaments zu leiten". Dies sei mit dessen Bedeutung nicht vereinbar.

Unter mehreren Abgeordneten mit gleichen "Dienstalter" soll dem Vorschlag zufolge gegebenenfalls wiederum der lebensälteste zum Zuge kommen. Eine entsprechende Regelung wurde 1992 im Landtag von Schleswig-Holstein eingeführt.

Der Alterspräsident hat nach der Geschäftsordnung des Bundestages die Aufgabe, in der ersten Sitzung des Parlaments den Vorsitz zu führen, "bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt". Zudem hat er laut Geschäftsordnung die Plenarsitzungen des Bundestages zu leiten, wenn der Präsident und seine Stellvertreter gleichzeitig verhindert sein sollten.