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Gesetzentwurf : Mit Fußfesseln und Abschiebehaft

Wie die Bundesregierung für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht sorgen will

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Ende Januar haben nach offiziellen Angaben mehr als 210.000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland gelebt, eine Zahl, die nach Einschätzung der Bundesregierung weiter steigen wird. Auch wenn sie darauf verweist, dass der freiwilligen Rückkehr Ausreisepflichtiger "hohe Priorität" eingeräumt wird und der Bund 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro für Rückkehrprogramme und 50 Millionen Euro für Reintegrationsprogramme einsetzt, will sie auch mit gesetzgeberischen Maßnahmen für eine "bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht" sorgen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/11546) debattierte der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung (siehe Beitrag oben). Die wichtigsten Vorhaben im Einzelnen:

Gefährder Ausreisepflichtige Ausländer sollen besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben" oder die innere Sicherheit ausgeht. So sollen sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Ferner soll Abschiebehaft gegen solche Ausländer auch dann verhängt werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird.

Täuschung Täuschen Ausländer über ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Zudem soll ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht mehr angekündigt werden müssen, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus soll künftig auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können.

Längere Verpflichtung Die Länder sollen für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Zu den sonstigen in dem Entwurf geplanten Maßnahmen gehört unter anderem, dass auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit ausländische Reisepapiere einbehalten werden dürfen, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an "irregulären Kampfhandlungen" im Ausland zu beteiligen, verhindert werden.