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HAUSHALT : Kritik an Bund-Länder-Finanzreform

Wenig Unterstützung für Regierungsvorschlag zu den Finanzbeziehungen

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Die geplante Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist bei einer Sachverständigenanhörung vergangene Woche überwiegend auf Kritik gestoßen. Die beiden Gesetzespakete der Bundesregierung (18/11131, 18/11135) sehen - neben umfangreichen weiteren Vorhaben - zahlreiche Änderungen im Grundgesetz, im Maßstäbegesetz und im Finanzausgleichsgesetz vor. Der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich soll ebenso wie der direkte, horizontale Finanzausgleich zwischen den Ländern ("Geber- und Nehmerländer") wegfallen. Stattdessen soll die Finanzkraft der Länder über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung sowie über Bundesergänzungszuweisungen ausgeglichen werden. Die Vorschläge gehen auf eine Einigung der Länder untereinander sowie zwischen Bundesregierung und Länderchefs zurück.

Entschieden gegen das Reformvorhaben sprach sich der Rechtswissenschaftler Stefan Korioth (LMU München) aus. "Die Normen des Entwurfs sollten nicht geltendes Verfassungsrecht werden", schrieb Korioth in seiner Stellungnahme zu den geplanten Grundgesetzänderungen. Der Verzicht auf einen direkten Ausgleich der Länder untereinander wäre eine "äußerst unglückliche Entscheidung". Korioth zeigte sich auch im Detail nicht von der vorgeschlagenen Regelungen überzeugt. Die Neufassung des Artikel 107 Grundgesetz, der den Finanzausgleich regelt, sei "hochgradig unklar". Die Normen zu den Bundesergänzungszuweisungen seien "fast vollständig missglückt". Korioth warnte vor "unabsehbaren Folgen für den kommunalen Finanzausgleich in den Ländern" durch die geplanten Ergänzungszuweisungen für leistungsschwache Länder mit besonders schwach ausgestatteten Kommunen (Gemeindesteuerkraftzuweisung).

Gleichwertigkeit Thomas Lenk (Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management, Universität Leipzig) prognostizierte, dass das verfassungsrechtliche Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit dem neuen System nicht erreicht werde. Schon jetzt sei ein Auseinanderdriften zwischen einnahmestarken und einnahmeschwachen Ländern aufgrund des Auslaufens des Solidarpakets sichtbar. Im neuen System werde dieser Trend nur abgeschwächt. Damit entstehe künftig ein Risiko für den Bund, der für den Ausgleich sorgen müsse, sagte Lenk. Um grundsätzlich an das Problem ranzugehen, schlug der Finanzwissenschaftler vor, die Steuerzuordnung neu zu regeln. Aktuell würden finanzstarke Länder überproportional "belohnt", finanzschwache Länder wiederum "bestraft".

Joachim Wieland (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) bewertete die Reformvorschläge positiver. Die Solidarität zwischen den Ländern im bisherigen System sei "an ihre Grenzen gestoßen". "Die Neuregelung verspricht die Reduzierung von Komplexität, Solidaritätsanforderungen und Streitanfälligkeit. Der Preis dafür ist ein Erstarken der Rolle des Bundes", schrieb Wieland in seiner Stellungnahme.

Der Bundesrechnungshof warnte in seiner Stellungnahme vor Fehlanreizen in Hinblick auf die finanzielle Eigenverantwortung der Länder durch die Stärkung des vertikalen Finanzausgleiches. Zudem übte der Rechnungshof Kritik an den geplanten Bundeszuweisungen zum Forschungsförderungsausgleich und den Sonderbedarfszuweisungen für politische Führung.