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FINANZEN : Zahlung mit Plastikgeld gebührenfrei

Bei Kartenverlust und Betrug werden die Kunden besser geschützt

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Barzahlen gilt heute als uncool. Ob im Supermarkt, in der Bahn oder beim Shoppen im Internet: Überall wird mit Plastikgeld bezahlt. Allerdings werden besonders bei Zahlungen im Internet zum Teil hohe Gebühren erlangt. Damit soll jedoch bald Schluss sein.

Der Bundestag überwies vergangenen Donnerstag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495) an die zuständigen Ausschüsse. Die Neuregelung sieht vor, dass Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen dürfen. Die Regelung soll europaweit gelten. "Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Begründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.

Haftung reduziert Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.

Außerdem will die Regierung mit dem Entwurf sogenannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister, die bisher in einem "aufsichtsrechtlichen Graubereich" angesiedelt gewesen seien, in die Regulierung einbeziehen. Sie werden der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Wie die Regierung erläutert, bauen beide Dienste auf dem Internet-Banking der Kreditinstitute auf. Sie würden Datensätze zwischen Kunden und Kreditinstituten meist über das Internet übermitteln, ohne selbst in den Besitz von Kundengeldern zu kommen. Bei einem Zahlungsauslösedienst können Kunden den Dienstleister beauftragen, für sie bei ihrer Bank eine Überweisung auszulösen, wenn sie zum Beispiel im Online-Shop eines Händlers eingekauft hätten.

Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher diese neuen Dienste auch nutzen können, wenn sie ein Online-Konto haben. Die Dienstleister wiederum müssen sicherstellen, dass Zugangs- und Kontodaten der Kunden geschützt sind. Bei Zahlungen im Internet müssen Zahlungsdienstleister künftig bei risikoreichen Zahlungen für eine "starke Kundenauthentifizierung" sorgen. Das bedeute, dass sich der Kunde über mindestens zwei Komponenten (zum Beispiel Karte und Transaktionsnummer) legitimieren muss.