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WirtschafT II : Netzentgelt neu geregelt

Kürzungen bei WK-Anlagen

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will das System der sogenannten Netzentgelte modernisieren und hat dafür den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz, 18/11528) eingebracht. Der Entwurf wurde am Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Vorgesehen ist, dass die Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten schrittweise auslaufen sollen. Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten erfolgen an jene Erzeugungsanlagen, die unterhalb der Höchstspannungsnetze angeschlossen sind. Da diese direkt in ein nachgelagertes Netz einspeisen, werden in diesem Umfang Netzentgelte gespart. "Ohne diese direkte Einspeisung würde der Strom aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene bezogen, wofür deren Netzentgelt zu entrichten gewesen wäre. Daraus ergeben sich dann vermiedene Netzentgelte", erläutert die Regierung die Hintergründe. Der Anstieg der dezentralen Erzeugung habe jedoch zunehmende Netzkosten verursacht. Denn dezentrale Erzeugung werde zunehmend nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen in den Markt gebracht.

Immer mehr Strom dezentral Daher sollen die vermiedenen Netzentgelte zunächst eingefroren und dann schrittweise reduziert werden. "Perspektivisch ist vorgesehen, das Instrument der Entgelte für dezentrale Erzeugungsanlagen, die aus den Netzentgelten finanziert werden, bis zum Jahr 2030 abzuschaffen", heißt es im Gesetzentwurf. Unter Berufung auf Angaben der Bundesnetzagentur schreibt die Regierung, die Summe der vermiedenen Netzentgelte für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) habe 2015 rund 700 Millionen Euro betragen. Die Regierung erwartet von dem Gesetz eine Reduzierung der Netzkosten und damit mittelbar auch Einsparungen für private Verbraucher und Unternehmen.

In seiner Stellungnahme erklärt der Bundesrat, aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor sei eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Erhalten werde sollten die vermiedenen Netzentgelte jedoch für die KWK-Anlagen und Wasserkraft, da diese als nicht volatile Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entlastung der Netze leisten würden. Die Bundesregierung lehnt den Erhalt der vermiedenen Netzentgelte für KWK-Anlagen und Wasserkraft in ihrer Gegenäußerung ab, da der Zubau dezentraler Erzeugung zusätzlichen Netzausbaubedarf verursache.