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ENTWICKLUNG : Kritik an Firmenpflichten

Opposition dringt auf mehr Verbindlichkeit

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Das im März vom Bundestag verabschiedete Gesetz (18/9982) zur Umsetzung der sogenannten CSR-Richtlinie der Europäischen Union ist in der vergangenen Woche im Entwicklungsausschuss auf herbe Kritik seitens der Opposition gestoßen. Das Gesetz schafft für börsennotierte Unternehmen mit 500 Beschäftigten neue Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen und zur Achtung der Menschenrechte, lässt nach Ansicht von Grünen und Linken aber zu viele global agierende Unternehmen außen vor.

Ein Vertreter von der Grünen warf der Bundesregierung vor, ihre nationalen Spielräume nicht genutzt zu haben. Die Linksfraktion forderte, das Gesetz auf alle global tätigen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern auszuweiten.

Auch die SPD-Fraktion machte deutlich, dass sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätte. Zugleich verwies sie auf den von der Bundesregierung im Dezember 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der dafür sorgen soll, dass die Menschenrechte an den Produktionsstandorten gewahrt und Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.

Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, dass die Bundesregierung die Verantwortung von Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte zum ersten Mal in einem festen Rahmen verankert habe. Auch stelle der Nationale Aktionsplan einen bedeutenden Fortschritt in der Debatte über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen dar.

Die Grünen hatten die Bundesregierung schon vor einigen Monaten in einem Antrag (18/10255) aufgefordert, verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für global agierende Unternehmen festzulegen, die Initiative scheiterte jedoch im Ausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Für den Antrag votierte neben den Antragstellern lediglich die Linksfraktion.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesentwicklungsminister, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), betonte, dass 85 Prozent der Kapitalzuflüsse in die Länder der Entwicklungszusammenarbeit aus dem privaten Sektor stammten. Daher sei es wichtig, tragfähige Grundregeln zu entwickeln. Insgesamt müsse es mehr Transparenz entlang der globalen Lieferketten geben, sagte Fuchtel.