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Homosexualität : Eine offene Wunde

Die staatliche Verfolgung schwuler Männer reicht weit zurück -eine "offene Wunde des Rechtsstaats", nennt sie die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

02.05.2017
2024-03-06T11:40:29.3600Z
6 Min
Foto: picture alliance / imageBROKER | Unai Huizi

In manchen Ländern werden Homosexuelle bis heute ausgegrenzt, verfolgt und sogar mit dem Tode bedroht.

Wolfgang Lauinger musste ein Leben lang kämpfen. Die Nazis sammelten Material über ihn, verhafteten und folterten ihn, doch er gab sein Schwulsein nicht preis. Auch ein verhafteter Freund verriet ihn nicht. In der jungen Bundesrepublik holte ihn der Schrecken erneut ein. Auf Grundlage des Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch (StGB) wurde er wieder in Haft genommen, der Prozess endete glücklicherweise mit Freispruch. Zehntausende andere wurden jedoch verurteilt. Nun will die Bundesregierung die Urteile aufheben und noch lebende Betroffene entschädigen. Davon könnte auch Lauinger noch profitieren, der im nächsten Jahr 100 Jahre alt wird.

Als "Schandtaten des Rechtsstaates" bezeichnete Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Urteile aus den frühen Jahren der Bundesrepublik und der DDR. Von "himmelschreiendem Unrecht" sprach Alexander Vogt, der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, nannte es eine "offene Wunde des Rechtsstaates", dass Homosexualität zwar seit Jahrzehnten nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, aber die alten Urteile nicht getilgt sind. Für viele Schwule bedeutete die Verfolgung nicht nur Haft und Stigmatisierung, sondern auch zerstörte Karrieren.

Entscheidendes Gutachten

Ein von Lüders in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten war der Auslöser, dass nun mit dem Relikt aus vordemokratischer Zeit aufgeräumt werden soll. Eine Rehabilitierung der Männer, die nach § 175 verurteilt wurden, sei nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar, befand der Münchner Rechtsprofessor Martin Burgi im vergangenen Jahr. Der Gesetzgeber sei aufgrund seiner Schutzpflicht sogar dazu verpflichtet. Jahrzehnte währende verfassungsrechtliche Bedenken, die sich auf die Gewaltenteilung bezogen, waren damit vom Tisch. Deshalb waren im Jahr 2000 zwar die Urteile aus der NS-Diktatur aufgehoben worden, aber nicht jene aus der Zeit danach.

Die Bundesregierung setzt nach dem Kabinettsbeschluss vom 22. März nun auf eine rasche Befassung des Gesetzentwurfes (18/12038) im Parlament. Die Betroffenen sind betagt, sie sollen 3.000 Euro für ein aufgehobenes Urteil sowie 1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft erhalten. Mit rund 5.000 Anspruchsberechtigten rechnet das Justizministerium. Damit käme nur noch ein Zehntel der nach 1945 verurteilten Männer in den Genuss der Entschädigung. Mindestens genauso wichtig dürfte für sie die Genugtuung sein, dass der Staat ihnen endlich den Makel der Verurteilung nimmt. Die Regierung will ferner die 2011 gegründete bundeseigene Magnus-Hirschfeld-Stiftung stärken. Die Stiftung kümmert sich um Aufklärung und wirkt Diskriminierungen von Lesben, Schwulen und weiteren Lebensentwürfen entgegen. In einem "Archiv der anderen Erinnerungen" sind per Video Schicksale wie das von Lauinger festgehalten.

Lange Leidensgeschichte: Verfolgung Schwuler reicht Jahrhunderte zurück

Die Verfolgung Schwuler reicht Jahrhunderte zurück, im Mittelalter stand darauf die Todesstrafe. Ende des 18. Jahrhunderts strich Frankreich die Strafbarkeit, Bayern folgte dem Vorbild. Preußen wandelte Todes- in Gefängnisstrafen und Verbannung um. Seit 1872 galt im Kaiserreich der Paragraf 175. Homosexuelle mussten Haft und den Verlust von Bürgerrechten befürchten. Es gab erfolglose Versuche von Wissenschaftlern, wie 1897 eine Petition des Sexualforschers Magnus Hirschfeld, den Paragrafen zu streichen. Die SPD scheiterte mit dem Anliegen 1898 im Reichstag, auch spätere Vorstöße in der Weimarer Republik blieben erfolglos.

Die Nazis verschärften 1935 den § 175 noch. Schwulsein wurde zum Verbrechen, der Strafrahmen wurde auf fünf Jahre erhöht. Selbst die "wollüstige Absicht" konnte zum Schuldspruch führen. Bei "erschwerten Fällen" wie Vergewaltigung, Prostitution und Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses drohten bis zu zehn Jahre Zuchthaus. In einer "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung" wurde Material über Schwule gesammelt. Die Zahl der Verurteilungen stieg rasant, rund 50.000 waren es in der NS-Diktatur. Über 10.000 Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Die Mehrheit überlebte die Lagerhaft nicht.

Das Ende der Nazi-Barbarei war für viele Homosexuelle keine Befreiung. Es gab KZ-Überlebende, die von den Alliierten in Gefängnisse überstellt wurden, weil sie ihre Haftstrafe noch nicht komplett verbüßt hatten. In den Besatzungszonen war die Handhabung uneinheitlich. Die DDR kehrte 1950 zur Fassung der alten Regelung aus dem Kaiserreich zurück. In der Bundesrepublik galt die erweiterte Fassung von 1935 weiter. Es kam 1950/1951 zu einer Verhaftungswelle mit Höhepunkt in Frankfurt am Main, von der auch Lauinger betroffen war. Seit 1994 erinnert das Mahnmal "Frankfurter Engel" in der Nähe des Gerichtsgebäudes an die Verfolgung. Rund 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik bis 1969 auf Basis des § 175 verurteilt, erst dann wurde die Strafbarkeit aufgehoben.

Mit dem Drang nach Selbstverwirklichung und sexueller Freiheit wurde Ende der 1960er Jahre auch die Schwulenbewegung stärker. Die sozialliberale Koalition konnte sich aber nicht zur Streichung des § 175 durchringen. 1973 wurde das Verbot homosexueller Prostitution unter Erwachsenen abgeschafft. Das Schutzalter sank von 21 auf 18 Jahre, war aber immer noch höher als bei sexuellen Kontakten unter Heterosexuellen. 1980 forderte die FDP im Wahlprogramm als erste Partei, den § 175 zu streichen. Später folgten erfolglose Anträge der Grünen im Parlament.

In der DDR schätzt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die Zahl der Verurteilungen auf 4.300. Homosexualität war laut Gesetz bis 1968 strafbar. Allerdings schuf eine Gesetzesänderung von 1957 bereits die Möglichkeit, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn keine Gefahr für die sozialistische Gesellschaft bestehe. Damit kam § 175 faktisch nicht mehr zur Anwendung. 1988 beschloss die Volkskammer, das Sonderstrafrecht gegen Homosexuelle aufzuheben. Am 30. Juni 1989 trat das Gesetz in Kraft. Fortan galt das allgemeine Jugendstrafrecht, wenn es um sexuelle Kontakte mit Minderjährigen ging.

Zwei Rechtsnormen nach der Wiedervereinigung

Anders als im Westen blieb das Schwulsein in der DDR aber tabuisiert. Der Film "Coming Out" des Regisseurs Heiner Carow brach das Tabu in der Endphase der DDR. Jahrelang hatte sich Carow für den Film eingesetzt, Premiere hatte der Film ausgerechnet am Tag des Mauerfalls. Teile drehte Carow im Lokal "Schoppenstube" an der Schönhauser Allee in Berlin. Die "Schoppe" war ein Zentrum der Schwulenszene. 2013 musste sie nach 50 Jahren wegen der Kündigung durch den Vermieter schließen.

Nach der Wiedervereinigung galten zwei Rechtsnormen. Laut Einigungsvertrag wurde der § 175 ähnlich wie der § 218 zur Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen von der Übertragung des bundesdeutschen Rechts auf den Osten ausgenommen. Erst 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig aufgehoben. Doch die Diskriminierung von Homosexuellen war damit nicht beendet. Auf dem Weg zur Gleichstellung ging es mühsam voran. Am 7. Dezember 2000 bekannte sich der Bundestag in einer Entschließung dazu, "dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind". 2001 folgte das Lebenspartnerschaftsgesetz. 2005 wurden Partnerschaften von Lesben und Schwulen in vielen Rechtsbereichen der Ehe gleichgestellt. 2006 folgte das Antidiskriminierungsgesetz, das eine Benachteiligung wegen der sexuellen Orientierung verbietet.

Heute sind es vor allem zwei Bereiche, in denen Lesben und Schwule um eine komplette Gleichstellung kämpfen. Sie wollen die "Ehe für alle", die in rund 20 Staaten weltweit Gesetz ist und nach einer Umfrage für die "Bild am Sonntag" von Anfang April auch von 75 Prozent der Bundesbürger befürwortet wird. Dem jüngsten Vorstoß der SPD in der Koalition folgte die Union nicht. Auch können gleichgeschlechtliche Partner nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.

Gleichstellung: Traurige Bilanz

Beides ist auch der Grund, warum Deutschland im internationalen Vergleich bei der Gleichstellung hinterherhinkt. Der "Spartacus Gay Travel Index" untersucht jedes Jahr die Lage in über 190 Ländern und bewertet sie in mehreren Kategorien von der Gesetzgebung bis zu Strafverfolgung, Mord und Todesstrafe. An der Spitze liegen mit Stand Februar 2017 Schweden und Großbritannien, Deutschland hat acht Plätze verloren und steht auf Rang 22. An sechstletzter Stelle rangiert Russland. Hier gibt es zwar keine Todesstrafe, jedoch müssen Schwule Strafverfolgung fürchten und sind auch ihres Lebens nicht sicher. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat das durch Angriffe bei Schwulendemos in Moskau mehrmals erfahren. Aktuell sorgen Berichte über staatlich organisierte Folter an über 100 Homosexuellen bis hin zu Hinrichtungen in der autonomen russischen Teilrepublik Tschetschenien für weltweite Schlagzeilen. Am Ende des Indexes stehen Jemen, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Iran und Somalia. In zehn Ländern droht Homosexuellen weiterhin die Todesstrafe.