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FRAUEN : Umsetzung der Istanbul-Konvention

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

Sechs Jahre nach der Unterzeichnung durch Deutschland soll das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12037) beriet der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung. Alle Fraktionen begrüßten die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention ausdrücklich. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen monierten jedoch, dass die nötigen Anpassungen im deutschen Recht zu lange gedauert hätten. Die Ratifizierung sei letztlich eine Formalität, jetzt müssten ihre Vorgaben auch in der Praxis umgesetzt werden.

Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag auf europäischer Ebene, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Sie sieht vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert werden muss und alle diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Zudem verpflichtet sie die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von 13 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Bis Dezember 2016 haben insgesamt 43 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 22 ratifiziert.