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EUROPOL : Europol-Gesetz wird novelliert

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke hat der Bundestag in der vergangenen Woche die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Europol-Gesetzes (18/11502) in der Ausschussfassung. (18/12122) verabschiedet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Damit soll nunmehr das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 "über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)" angepasst werden. Demnach soll der Zugang nach dem "Treffer/Kein Treffer-Verfahren" zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.

Derzeit erfolgen derartige Abfragen laut Bundesregierung in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig wird die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet; entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen.

Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, "die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel". Ferner wird auf Bitten des Bundesrates klargestellt, dass bestimmte Regelungen im Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (18/11163) zur direkten Zusammenarbeit der Länder mit Europol unberührt bleiben.