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SICHERHEIT : Fußfessel im Fokus

Für die Opposition ist die »elektronische Aufenthaltsüberwachung« im Anti-Terror-Kampf ungeeignet. Die Koalitionsmehrheit hält sie für hilfreich

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
4 Min

Gleich zweimal an einem Tag hat die Einführung der elektronischen Fußfessel im Anti-Terror-Kampf vergangene Woche im Bundestag für heftigen Streit zwischen Koalition und Opposition gesorgt, und in beiden Debatten umrissen zwei dem Gesundheitsbereich entlehnte Begriffe die gegensätzlichen Positionen: Während Die Linke wie die Grünen die Fußfessel als "Placebo" verwarf, das zur Verhinderung terroristischer Straftaten ungeeignet sei, gestanden Union und SPD lediglich zu, dass es sich dabei um "kein Allheilmittel" handele, aber doch um ein hilfreiches Instrument zur Vorbeugung.

Die erste Neuregelung mit präventiver Stoßrichtung findet sich in der Koalitionsvorlage zur "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (18/11163), die das Parlament gegen die Stimmen der Opposition beschloss (siehe auch Beitrag rechts oben). Sie ermöglicht dem Bundeskriminalamt (BKA), auf richterliche Anordnung hin Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, zu Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, um ihren den Aufenthaltsortständig überwachen zu können.

Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf von Union und SPD zur "Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern" (18/11162) in modifizierter Fassung (18/12155). Diese zweite, dem repressiven Bereich zugerechnete Neuerung, soll den Fußfessel-Einsatz bei Haftentlassenen aus dem Terrorumfeld ermöglichen.

Bisher ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei der Terrorbekämpfung nur bei zu mindestens drei Jahren Haft verurteilten Attentätern zulässig. Künftig soll das auch bei zurückliegenden Verurteilungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung, des Unterstützens einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung sowie des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung möglich sein. Die Schwelle soll zudem auf eine zweijährige Haftstrafe gesenkt werden. Bei einem Teil dieser Delikte soll nach verbüßter Haft auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.

»Nirgendwo sonst« Schon zu Beginn der ersten Debatte suchte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in der Aussprache zum BKA-Gesetz, der Oppositionskritik den Wind aus den Segeln zu nehmen mit dem Hinweis, niemand habe behauptet, dass die Fußfessel " die allein selig machende Lösung in der Terrorabwehr" sei. Dem BKA solle ihr Einsatz aber künftig möglich sein, um Gefährder besser beobachten zu können". Dagegen befand Irene Mihalic (Grüne), die Fußfessel sei "als Maßnahme zur Überwachung von Gefährdern schlicht ungeeignet". Dies gelte selbst dann, wenn die Überwachung ausnahmsweise nicht verdeckt erfolgen soll. Auch gebe es die Fußfessel zur polizeilichen Überwachung von Gefährdern wie im Gesetz vorgesehen "nirgendwo sonst auf der Welt".

Martina Renner bekräftigte für Die Linke, die Einführung der Fußfessel "gepaart mit Aufenthalts- und Kontaktverboten" abzulehnen. Wenn ein konkreter Verdacht für eine unmittelbar bevorstehende Straftat vorliege und der Täter bereit sei, dafür sein Leben zu opfern, "nutzt die Fußfessel gar nichts".

Stephan Mayer (CSU) entgegnete, dass die Fußfessel "durchaus in dem einen oder anderen Fall unterstützend ein wertvolles Instrument" sein könne, um Gefährder zu kontrollieren. Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines Gefährders binde 24 bis 30 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Angesichts der starken personellen Inanspruchnahme der Verfassungsschutzämter sei es richtig, dass man hier ein "weiteres Unterstützungsinstrument" schaffe.

Mayer verwies zugleich darauf, dass derzeit auf Bundesebene kein Gefährder "prädestiniert wäre für die elektronische Fußfessel". Deshalb appelliere er an die Länder, in ihren Gesetzen zu ermöglichen, mit der Fußfessel die Gefährder überwachen zu können, die in ihre Zuständigkeit fallen.

»Eingriff gerechtfertigt« In der zweiten Aussprache räumte Johannes Fechner (SPD) ein, dass die Fußfessel "ein ganz erheblicher Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen" sei. Dieser sei aber gerechtfertigt, wenn feststehe, dass eine Person "gerichtlich festgestellt Straftaten begangen hat". Die Fußfessel sei "eine Möglichkeit, Straftaten zu verhindern, weil für den Täter ein hohes Entdeckungsrisiko besteht". Und sie sei ein Mittel, "um zu verhindern, dass sich Gewalttäter in potenziellen Anschlagszielen wie etwa Flughafengebäuden aufhalten", argumentierte Fechner. Weisungen an Extremisten, bestimmte Orte wie Flughäfen, Großveranstaltungen oder Bahnhöfe nicht zu betreten, könnten "durch die Fußfessel effektiv überwacht werden."

"Absolut unrealistisch" fand im Gegenzug Frank Tempel (Linke), per Fußfessel ein Verbot von Besuchen potenzieller Anschlagsziele oder des Beschaffens von Tatmitteln durchzusetzen: Ihr Träger dürfte dann "nicht dorthin, wo Lkw geparkt werden, wo Messer zu kaufen sind" und auch "überall da nicht hin, wo viele Menschen sind - das sind eben nicht nur Flughäfen", gab Tempel zu bedenken.

Ähnlich äußerte sich Christian Ströbele (Grüne). Man werde "die Objekte nie so eingrenzen können, dass das Sinn macht, weil es allein in Berlin Tausende von Objekten gibt, U-Bahn-Stationen, Versammlungsorte, Behörden, Deutscher Bundestag, Flughäfen, Kreuzungen und Ähnliches - das alles nützt nichts", sagte Ströbele.