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Vor 65 Jahren... : Arbeitsbehörde wird aktiv

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

Kampf gegen Arbeitslosigkeit Das berühmte Wirtschaftswunder ließ noch auf sich warten. Anfang der 1950er Jahre suchten in der Bundesrepublik Deutschland Hunderttausende Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsheimkehrer nach Arbeit. Die Arbeitslosenquote lag zeitweise bei elf Prozent. Eine zentrale Behörde nach dem Vorbild der 1927 gegründeten Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sollte helfen, der Lage zu bessern: Am 1. Mai 1952 nahm die "Bundesanstalt für Arbeit" in Nürnberg offiziell ihre Arbeit auf.

Doch in den Wochen zuvor hatte es Widerstand gegeben. Bereits im Januar hatte der Bundestag das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung verabschiedet. Im Bundesrat blockierten die Bundesländer das Vorhaben zunächst. Sie wollten die Zuständigkeiten der neuen Behörde lieber bei den Arbeitsämtern belassen, die den Ländern unterstellt waren. Erst ein Vermittlungsausschuss sorgte für eine Einigung.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung nahm die Behörde in einem ehemaligen Hotel ihre Arbeit auf, die sich dann schnell veränderte: 1962 herrschte in Deutschland Vollbeschäftigung. Aus dem Ausland wurden Gastarbeiter angeworben - mithilfe von Mitarbeitern der Bundesanstalt. 1969 definierte ein Gesetz den Auftrag der Behörde neu. Unter anderem durch die Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen sollte sie fortan Arbeitslosigkeit nicht nur verwalten, sondern auch aktiv verhindern.