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RECHT : Ende der Beleidigung

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will den Straftatbestand der sogenannten Majestätsbeleidigung abschaffen. Der Bundestag debattierte den entsprechenden Gesetzentwurf (18/11243) zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) am vergangenen Donnerstag in erster Lesung.

Auslöser für die Gesetzesinitiative war eine Strafanzeige des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den deutschen Satiriker Jan Böhmermann. Dieser hatte Erdogan in seiner ZDF-Sendung in einem "Schmähgedicht" mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, zugleich aber darauf hingewiesen, dass ein solches Schmähgedicht in Deutschland verboten sei.

Justizminister Heiko Maas (SPD) nutze die Debatte für einen Appell an Präsident Erdogan: "Hören Sie auf, die Meinungsfreiheit mit dem Strafrecht zu unterdrücken. Lassen Sie unabhängige Journalisten endlich wieder ihre Arbeit machen!" Zugleich forderte Maas die Freilassung des in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel. Maas verwies darauf, dass die normalen Strafvorschriften für Beleidigung auch für ausländische Staatsoberhäupter ausreichend seien. Vor allem bedürfe es keines erhöhten Strafrahmens.

Auch wenn alle Fraktionen überwiegend Zustimmung zu der Gesetzesvorlage signalisierten, forderten Linke und Grüne, auch den Straftatbestand wegen Beleidigung des Bundespräsidenten abzuschaffen. Aus den Reihen der Union waren allerdings auch Stimmen zu vernehmen, die sich gegen die Abschaffung des Paragrafen 103 aussprachen.