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Finanztransaktionen : Deutschland für Geldwäscher attraktiv

Staatsbetriebe könnten zu Hochrisiko-Kunden werden

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
3 Min

"Deutschland ist ein attraktives Land für Geldwäsche". Dies stellte der Sachverständige Andreas Frank bei einer Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses in der vergangenen Woche fest. Frank warf Politik und Behörden vor, das vor 24 Jahren in Kraft getretene Geldwäschegesetz nicht umgesetzt zu haben. Daher könne es nicht überraschen, dass Erfolge im Kampf gegen Geldwäsche und gegen Terrorismusfinanzierung ausgeblieben seien. Dies liege auch daran, dass staatliche Aufsichtsbehörden weiterhin ihren Pflichten nicht nachkommen würden.

Die Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche verschärfen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928) eingebracht, zu dem Frank und andere Sachverständige Stellung nahmen. Danach müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben beachten. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten. Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden.

Das geplante Transparenzregister lobte Frank als "ersten Schritt in die richtige Richtung". Die Schaffung des Registers wurde auch von Transparency International begrüßt. Der Zugriff auf das Register dürfe jedoch nicht beschränkt werden, sondern es müsse einen "Zugriff für jedermann" geben. Forderungen nach einer Öffnung des Registers für jedermann wies Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg) jedoch als Verstoß gegen das Grundgesetz zurück. Er wunderte sich, dass der Datenschutz bei den Befürwortern der Öffnung keine Rolle spiele und erklärte: "Wenn Sie die Daten in die Welt schicken, bekommen Sie diese Daten nicht wieder zurück."

Probleme im Handel Güterhändler, die Barzahlungen über 10.000 Euro entgegennehmen, sollen ebenfalls in die Regeln einbezogen werden. Als Güter werden alle beweglichen und nicht beweglichen Sachen definiert, "unabhängig von ihrem Aggregatzustand, die einen wirtschaftlichen Wert haben und deshalb Gegenstand einer Transaktion sein können".

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) befürchtet, dass jeder gewerbliche Verkäufer von Gütern in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fallen könnte. Ähnlich argumentierte der Verband der Automobilindustrie: "Für die Kfz-Betriebe sollte daher berücksichtigt werden, dass sie mit einer geringen Personaldecke nicht unangemessen mit Aufgaben der Geldwäschebekämpfung belastet werden sollten, zumal sie angesichts des geringen Risikos wenig zur Risikominimierung beitragen können."

Laut BDI stellt das parallel im Parlament beratene Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz Teile des Geldwäschegesetzes in Frage. Kontoeröffnungen für Unternehmen würden drastisch erschwert oder sogar unmöglich gemacht, da regelmäßig nicht alle Daten über alle wirtschaftlich Berechtigten erhoben werden könnten. Einzelne Regelungen würden außerdem die Konsequenz haben, dass Beziehungen zu staatlichen Banken und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen "in einer Vielzahl der Fälle als Hochrisiko angesehen werden müssten". Die staatseigenen Unternehmen müssten als Hochrisiko-Kunden behandelt werden. "Dies erscheint als Rechtsfolge kaum nachvollziehbar, da es die staatseigenen Unternehmen unter Generalverdacht stellen würde."

Aus dem Anwendungsbereich der Geldwäscherichtlinie herausgenommen werden Geldspielgeräte. Aufgrund der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe im einstelligen Eurobereich bestehe auf der Spielerseite ein nur sehr geringes Geldwäscherisiko, so die Regierung. Dies missfiel Lotto Deutschland. In der Stellungnahme hieß es, dass staatlich zugelassene Online-Lotterien als das gegenüber dem Automatenspiel "unstreitig ungefährlichere Angebot" dem Geldwäschegesetz unterliegen würden, sei nicht schlüssig.