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UMWELT : Im Zweifel vor Gericht

Verbandsklagerecht wird ausgeweitet

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Verbände sollen künftig in Umweltangelegenheiten mehr Möglichkeiten erhalten, zu klagen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526, 18/9909, 18/12146) beschloss der Bundestag am Donnerstag mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in geänderter Fassung.

Anlass der Änderungen unter anderem im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist, dass die Rechtslage nicht den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben entspricht. Probleme gab es beispielsweise mit der Umsetzung der Aarhus-Konvention. Die deutsche Umsetzung war von der Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten gerügt worden, Bei der Opposition fiel der Entwurf glatt durch. Unisono kritisierten Grüne und Linke, dass der Entwurf die Vorgaben weiterhin nicht erfülle.

Wesentliche Änderungen sind laut Entwurf im Anwendungsbereich des UmwRG vorgesehen. Anerkannte Umweltverbände sollen demnach über die bisherigen Möglichkeiten hinaus das Recht erhalten, "Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen" gerichtlich überprüfen zu lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass bei diesen Plänen und Programmen eine Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung bestehen kann und der Umweltverband zudem die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften geltend macht. Rechtlich überprüfbar sollen zudem Verwaltungsakte beziehungsweise öffentlich-rechtliche Verträge sein, die sich auf Vorhaben beziehen, die nicht unter die bisherigen Regelungen fallen.

In Umsetzung eines Urteils der EuGH (Rechtssache C-137/14) soll zudem die sogenannte Präklusionsklausel im UmwRG fallen. Umweltverbände können demnach künftig auch dann Einwendungen in gerichtlichen Verfahren einbringen, wenn sie sich nicht im Ausgangsverfahren beteiligt hatten. Zudem werden im UmwRG sowie in zwölf weiteren Gesetzen und zwei Verordnungen unter anderem Regelungen zu Verfahrensfehlern, Klagebegründungsfristen, Verfahrensvorgaben und Bekanntmachungspflichten ergänzt oder angepasst.

Änderungen Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen führt unter anderem für bestimmte Fälle eine zweijährige Klagefrist für Verbände ein sowie eine zwingende Klagebegründungsfrist von zehn Wochen, von der aber in Einzelfällen abgewichen werden kann. Zudem sollen formale Verfahrensfehler effizienter geheilt werden können. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.