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Vor 20 Jahren... : Sexualstrafrecht reformiert

08.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

15.5.1997: Gesetz schützt Frauen in der Ehe "Endlich!", war das Wort, das viele Medien nutzten. Von "Zeit" bis "Emma". Es war passend: Nach mehr als 25-jähriger Diskussion beschloss der Bundestag am 15. Mai 1997 ein Gesetz, das die Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen ahndet. Mindeststrafe: ein Jahr Haft. Ein Erfolg vor allem für Parlamentarierinnen aus allen Fraktionen.

Sie hatten einen Gruppenantrag eingebracht, auf dem die Neufassung des Gesetzes basierte. Vor der Reform wurde eine Vergewaltigung in der Ehe als Nötigung oder Körperverletzung behandelt. Grund war eine Strafvorschrift, wonach nur außerehelicher erzwungener Geschlechtsverkehr strafbar war. Mit der Novelle wurde der Gesetzestext geschlechtsneutral formuliert und andere erniedrigende sexuelle Handlungen dem erzwungenen Beischlaf gleichgestellt. Letzter Streitpunkt war eine Widerspruchsklausel, wonach die Ehefrau ein eingeleitetes Strafverfahren gegen ihren Mann hätte stoppen können. Letztendlich wurde diese Klausel gestrichen.

Im Bundestag fand das Gesetz in namentlicher Abstimmung breite Unterstützung: 471 Abgeordnete stimmten mit Ja, 138 mit Nein. Mit der Abschaffung der Unterscheidung von ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung sei ein "strafrechtliches Fossil zu Grabe getragen worden", erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Horst Eylmann (CDU). Die SPD-Abgeordnete Ulla Schmidt war erleichtert: Mit dem Gesetz werde "sichergestellt, dass mit dem Gang zum Standesamt kein irgendwie gearteter rechtsfreier Raum entsteht", sagte sie. Benjamin Stahl