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SIGRID HUPACH : »Der Bund ist in der Pflicht«

Die Kulturpolitikerin der Linken plädiert für ein Bundeskulturministerium und die Abschaffung des Kooperationsverbotes

08.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
5 Min

Frau Hupach, die Linksfraktion möchte den Schutz und die Förderung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Ist das nicht ein Problem, wenn die Kultur zugleich staatsfern sein soll und die Freiheit der Kultur ja auch im Grundgesetz verankert ist?

Ein Problem sehe ich in diesem Zusammenhang nicht. Natürlich sollte die Politik keinen Einfluss nehmen auf die Inhalte von Kultur. Aber der Staat - in unserem föderalen System der Bund und die Länder - ist verantwortlich dafür, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass eine ausreichende kulturelle Infrastruktur vorhanden ist und den Menschen der Zugang zur kulturellen Bildung und Teilhabe ermöglicht wird. Dies ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch, für die Kulturschaffenden Bedingungen zu schaffen, dass sie von ihrer Arbeit gut leben können und sozial abgesichert sind. Hier steht der Staat in der Pflicht.

Nun haben Staatsziele aber einen eher appellativen Charakter. Einklagbare Rechte oder konkrete Politik sind daraus nicht automatisch abzuleiten.

Das ist sicherlich richtig. So manches Staatsziel im Grundgesetz konnte bis heute nicht in voller Breite umgesetzt werden, zum Beispiel die Gleichstellung der Frau. Aber ich denke, dass ein solches Staatsziel im Grundgesetz eine ständige Erinnerung und auch Mahnung für die Politik darstellt, an den Problemen zu arbeiten.

Ihre Fraktion will auch das Amt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in ein eigenständiges Bundeskulturministerium umwandeln. Müsste ein solches Ministerium dann nicht auch mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden, um eine solche institutionelle Aufwertung zu rechtfertigen?

Ein eigenständiges Ministerium hätte Kabinettsrang, wäre gleichberechtigt mit den anderen Ressorts und hätte schon deshalb mehr Kompetenzen und mehr Einfluss innerhalb der Bundesregierung. So wie wir Kulturpolitik begreifen, ist sie eben mehr als nur schmückendes Beiwerk. Ein Bundesministerium könnte auch die Länder stärker unterstützen anstatt sich wegen des Kooperationsverbotes in der Kulturpolitik immer nur auf einzelne Projekte zu beschränken.

Würden Sie dafür plädieren, auch die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, für die das Auswärtige Amt zuständig ist, in einem Bundeskulturministerium anzusiedeln?

Das halte ich für sinnvoll. Ich weiß, dass es erklärbare Gründe gab, dass dieser Bereich beim Auswärtigen Amt angesiedelt wurde. Aber wenn wir ein eigenständigen Bundeskulturministerium schaffen, dann sollte diese Aufgabe auch dort angesiedelt werden, um die nationalen und internationalen Aufgaben zu bündeln.

Haben sich der Kulturföderalismus und die Kulturhoheit der Länder denn nicht bewährt in Deutschland? Viele sehen darin eine Stärke. Immerhin kann Deutschland im internationalen Vergleich doch mit einer reichen Kulturlandschaft aufwarten.

Der Kulturföderalismus hat sich sicherlich ein Stück weit bewährt. Wir wollen ihn auch gar nicht abschaffen. Meiner Fraktion geht es vor allem um das Kooperationsverbot. Es ist unsinnig, dies aufrechtzuerhalten. In der Hochschulpolitik ist es zum Teil ja schon aufgeweicht worden. Die Länder sollen weiterhin eigenständig für die Kultur verantwortlich sein, aber der Bund sollte die Möglichkeit haben, verstärkt Verantwortung zu übernehmen und den Ländern Hilfestellung zu geben. In den ländlichen Regionen gibt es große Probleme, die kulturelle Infrastruktur zu erhalten. Viele Einrichtungen stehen vor der Schließung. Hier muss sich der Bund stärker engagieren.

Auch finanziell?

Nicht nur, aber auch. Auch wenn nicht jede Einrichtung erhalten werden kann, so muss doch überall eine kulturelle Grundversorgung im Sinne der Daseinsvorsorge gewährleistet sein. Deshalb sollte die Grundfinanzierung Vorrang vor der Projektförderung haben.

Die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist heute schon sehr kompliziert. Befürchten Sie nicht ein Schwarze-Peter-Spiel zwischen den Ebenen, wenn das Kooperationsverbot abgeschafft wird?

Die Gefahr sehe ich nicht. Ich denke vielmehr, dass dann eine bessere Verständigung zwischen Bund und Ländern über eine planbare institutionelle Förderung durch den Bund möglich ist, statt über Umwege immer nur zeitlich begrenzte Projekte zur Verfügung zu stellen.

In der öffentlichen Debatte wird mitunter eine überproportionale Förderung der Hochkultur moniert im Gegensatz zur Breitenkultur. Macht diese Einteilung des Kulturbetriebs Sinn?

Ich halte eine solche Unterscheidung für schwierig, weil die Grenzen zwischen Hoch- und Breitenkultur fließend sind. Die Qualität in einem kleinen Theater ist ja auch nicht per se schlechter als in der Staatsoper oder einem anderen großen Haus. Kulturelle Bildung und Nachwuchsförderung findet überall statt, nicht nur in den kulturellen Hochburgen. Natürlich braucht ein Land kulturelle Leuchttürme. Gleichzeitig verfügen wir über eine in Europa einzigartige Theater- und Orchesterlandschaft, die es auch in der Fläche zu erhalten gilt. Man sollte beide Bereiche nicht gegeneinander ausspielen.

Viele freischaffende Künstler befinden sich trotz Künstlersozialkasse in einer sozial prekären Lage. Sind die Rahmenbedingungen zu schlecht oder ist der Markt zu klein für die vielen Freischaffenden?

Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Ob der Markt zu klein ist, kann ich nicht beantworten. Für mich stellt sich vor allem die Frage, wie wir es schaffen können, die vielfältige Kulturszene zu erhalten und Freischaffende sozial abzusichern. Die Künstlersozialkasse ist eine wichtige und in Europa einzigartige Errungenschaft. In dieser Legislaturperiode ist es auch gelungen, sie ein Stück weit zu stabilisieren, indem die Überprüfung der Pflicht zur Abgabe der Künstlersozialabgabe an die Rentenversicherung übertragen wurde. Aber die Künstlersozialkasse bietet nur eine Grundabsicherung. Sie schützt die freien Kulturschaffenden nicht vor Altersarmut. Zudem ist der Zugang zur Künstlersozialkasse zu begrenzt. Wir haben eine große Anzahl von Solo-Selbstständigen, die von den sozialen Sicherungssystemen ausgeschlossen sind. Das ist auch eine Folge der Veränderungen in der Arbeitswelt.

Was müsste geändert werden?

Der dauerhafte Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen muss auch bei unterbrochenen Erwerbsbiografien und bei Wechseln zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Festanstellung ermöglicht werden. Auch die Verkürzung der Anwartschaften, um Arbeitslosengeld I zu erhalten, muss dauerhaft realisiert werden. Das hatten Union und SPD ja in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Dies wurde aber nicht realisiert von der Koalition, sondern es wurde wieder nur eine Behelfslösung zur Überbrückung geschaffen.

Was sind die drei größten kulturpolitischen Themen der kommenden Wahlperiode?

Neben der Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz und der sozialen Lage der Kulturschaffenden, ist die Digitalisierung des Filmerbes und der Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek ein wichtiges Thema. Bislang fehlt eine langfristige Gesamtstrategie, um das Filmerbe umfassend zu digitalisieren und die kulturell wertvollsten Filme der Nachwelt auch im Original zu erhalten.

Das Interview führte

Alexander Weinlein.

Siegrid Hupach zog 2013 erstmals in den Bundestag ein. Sie ist kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende.